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Suchtpolitik statt Suchtmittelpolitik


Es gibt Substanzen die ein Suchtsyndrom auslösen können; als "Mittel" werden sie allerdings nicht eingesetzt.


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  • 1 # Suchtpolitik
    2 ## Präambel
    3 Heute sind viele psychoaktive Substanzen verboten, was dazu
    4 führt, dass harmlose Freizeitkiffer kriminalisiert werden,
    5 Justiz und Polizei mit Drogendelikten beschäftigt sind, und
    6 die organisierte Kriminalität Milliarden umsetzt. Eine
    7 vernünftige Drogenpolitik muss bei den vier Pfeilern
    8 Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression auf
    9 Verhältnismässigkeit achten. In der aktuellen Politik
    10 werden die Möglichkeiten einer liberalen Regelung nicht
    11 ausgeschöpft. Dieser Zustand ist unserer Meinung nach
    12 unhaltbar. Deshalb fordern wir eine liberalere
    13 Drogenpolitik mit dem Ziel die Freiheit zu erhöhen und die
    14 Kriminalität zu senken ohne eine Zunahme der
    15 Schwerstabhängigen oder des Drogenkonsums Jugendlicher zu
    16 bewirken.
    17 ## Inhaltliche Darlegung
    18 Die vier Säulen der Drogenpolitik, Prävention, Therapie,
    19 Schadensminderung und Repression, sind in einer liberalen
    20 Gesellschaft nur verhältnismässig, wenn sie den
    21 gesellschaftlichen Wandel reflektieren. Im folgenden
    22 versuchen wir Vorschläge in drei Aspekten von Drogenpolitik
    23 zu unterbreiten, um diesem gesellschaftlichen Wandel
    24 Rechnung zu tragen.
    25 ## Typisierung nach Härtegrad
    26 Die Vorstellung, dass sich Suchtmittel kategorisch in
    27 gesellschaftlich akzeptierte Konsumgüter und geächtete
    28 Drogen einteilen lassen, ist veraltet. Die Legalität
    29 verschiedener Suchtmittel hat nur noch wenig mit der
    30 gesellschaftlichen Realität bezüglich Suchtpotenzial,
    31 direkter und indirekter Gesundheitsgefährdung und
    32 tatsächlichem Konsum zu tun. Eine differenzierte
    33 Typisierung von Suchtmittels mit entsprechender Regelung
    34 ist notwendig.
    35 ### Weiche Drogen
    36 Der Besitz und Privatkonsum, sowie der Anbau und die
    37 Herstellung zum Eigengebrauch, weicher Drogen, insbesondere
    38 von Marihuana, soll legalisiert werden. Einfuhr,
    39 gewerbsmässiger Anbau, Herstellung und Handel sollen durch
    40 Gesetze reglementiert werden, wie dies Heute bereits bei
    41 Alkohol der Fall ist. Dabei soll insbesondere dem
    42 Jugendschutz Rechnung getragen werden.
    43 ### Partydrogen und halluzinogene Drogen
    44 Partydrogen und halluzinogene Drogen mit möglichst geringen
    45 Gesundheitsrisiken sollen an entsprechenden Anlässen, die
    46 nur Erwachsenen zugänglich sind, verkauft und konsumiert
    47 werden dürfen. Dazu sollen Regeln für den sicheren Genuss
    48 dieser Substanzen erlassen werden, die beispielsweise die
    49 Anwesenheit eines Arztes vorschreiben können. Einfuhr,
    50 Produktion und Handel mit diesen Substanzen soll
    51 lizenzierten und staatlich kontrollierten Unternehmen
    52 vorbehalten bleiben.
    53 ### Harte Drogen
    54 Harte Drogen wie Kokain und Heroin sollen als
    55 verschreibungspflichtige Substanzen behandelt werden, und
    56 nur gegen Rezept an Süchtige abgegeben werden. Die
    57 kontrollierte Drogenabgabe dient primär der
    58 Schadensminderung, weil eine Gesundheitsgefährdung durch
    59 illegal beschaffte Suchtmittel, die vergleichbar mit
    60 gefälschten Medikamenten keinerlei Qualitätsgarantien
    61 haben, gemindert wird. Die Gesundheit von
    62 Suchtmittelabhängigen ist ein Rechtsgut, das bei der
    63 Verhältnismässigkeitsprüfung von Repression bisher
    64 vernachlässigt wurde. Auch nicht vergessen werden dürfen
    65 die Gesundheitskosten, die durch Behandlungen infolge der
    66 Einnahme verschmutzter Suchtmittel entstehen.
    67 ### Andere Süchte
    68 Andere Süchte, beispielsweise nach Video- oder
    69 Glücksspielen, dem surfen im Internet oder anderen
    70 psychoaktiven Substanzen, die kein direktes körperliches
    71 Gefährdungspotential haben, sollen im Rahmen von Präventiv-
    72 und Schadenbegrenzungskampagnen angegangen werden. Verbote
    73 und andere Repressionsmassnahmen sind aber abzulehnen.
    74 ## Freie Entscheidungen gegen die Sucht
    75 Eine liberale Gesellschaft versucht so weit wie möglich
    76 Mechanismen der individuellen Entscheidungsfindung zur
    77 Reglementierung von gesellschaftlich unerwünschten
    78 Handlungen einzusetzen. Ein Individuum soll sich unter
    79 gesellschaftlichen Rahmenbedingungen freiwillig zu einen
    80 konformen Verhalten entscheiden. Der Mensch soll nicht das
    81 Gefühl haben durch Zwänge und Verbote gelenkt zu sein. Viel
    82 mehr sollen Entscheidungen auf Grund von individuellen
    83 Kosten-Nutzen Überlegungen getroffen werden. Gerade in der
    84 Drogentherapie ist die bewusste Entscheidung des Süchtigen
    85 aufzuhören sehr viel effektiver als ein Zwang zu Abstinenz.
    86 Insofern müssen die Faktoren gestärkt werden, die einem
    87 Individuum zum freiwilligen Entscheid gegen den Konsum von
    88 Suchtmitteln verhelfen. Im Folgenden zeigen wir
    89 gesellschaftliche Mechanismen zur Stärkung individueller
    90 Entscheidungskompetenzen auf, die zu einem freiwilligen
    91 Verzicht auf Suchtmittel beitragen.
    92 ### Zerschlagung des Wirkungskreises
    93 Drogensucht-Kriminalität
    94 Jede Sucht ist eine selbst verstärkende Rückkopplung, das
    95 heisst die Suchthandlung führt direkt oder indirekt zu
    96 einer Verstärkung des Bedürfnisses diese Handlung zu
    97 wiederholen. Bei Drogensucht ist der Teufelskreis im
    98 Zusammenhang mit Kriminalität besonders verheerend.
    99 Drogensucht und Kriminalität bedingen sich gegenseitig. Aus
    100 Drogensucht entsteht Kriminalität und aus Kriminalität
    101 entsteht Drogensucht. Diese ausweglose Situation ist eine
    102 entscheidendes Problem beim Versuch von Süchtigen sich
    103 gegen Drogen zu entscheiden. Die Legalisierung von
    104 Suchtmitteln unter Rahmenbedingungen kann diesen
    105 Wirkungskreis zerschlagen.
    106 ### Austrocknung des Drogensumpfes
    107 Der Zusammenhang von Drogensucht und Kriminalität ist nicht
    108 nur individuell zu betrachten, sondern auch was
    109 organisierte Kriminalität betrifft. Die Illegalität von
    110 Suchtmitteln macht es dem Organisierten Verbrechen erst
    111 möglich daraus ein kriminelles Handelsgut zu machen. Sie
    112 profitieren von Illegalitätsrenten, die vergleichbar mit
    113 Monopolrenten dem Inhaber einer strukturellen Marktposition
    114 erhebliche Profite garantieren. Ein historisches Beispiel
    115 ist die Prohibition in den USA der 20er Jahre, wo das
    116 Verbot des Alkoholkonsums einem gewissen Al Capone zu
    117 Millionen und einem zweifelhaften Weltruhm verholfen hat.
    118 Dieser Effekt der Illegalitätsrente, die es der
    119 Organisierte Kriminalität gleichsam ökonomischen Akteuren
    120 ermöglicht einen eigenen Markt zu schaffen und zu
    121 besetzten, hat für das Individuum furchtbare Folgen. Nicht
    122 um sonst spricht mach von „abhängigen“ Kunden als den
    123 sichersten Kunden. Die Organisierte Kriminalität nützt ihre
    124 Marktposition aus, um den Abhängigen eine Entscheidung
    125 gegen die Droge zu verwehren. Die Legalisierung von
    126 Suchtmitteln und der Aufbau eines staatlich reglementierten
    127 Marktes bringt die Illegalitätsrente zum verschwinden.
    128 Ökonomisch, und die Organisierte Kriminalität ist in dieser
    129 Hinsicht ein ökonomisch orientierter Akteur, macht
    130 Drogenkriminalität keinen Sinn.
    131 ### Liberalisierung durch reglementierten Markt
    132 Es stellt sich die Frage, wie der Staat den Umgang mit
    133 Suchtmitteln organisieren soll, wenn grundsätzlich von
    134 einem legalen Konsum ausgegangen werden soll. Sicher ist
    135 die absolute Legalisierung keine Option. Den Umgang mit
    136 weichen Drogen marktwirtschaftlich zu regeln ist heikel, da
    137 ein Marktversagen droht. Es müssen also strikte
    138 Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierbei geht es vor
    139 allem um die staatliche Kontrolle des Marktes, was für
    140 Qualität und Transparenz sorgen soll. Der staatlich
    141 regulierte Suchtmittelverkauf muss die Qualität im Sinne
    142 einer Gesundheitsgefährdung sicher stellen. Vergleichbar
    143 mit dem Verkauf von Tabak und Alkohol müssen Standards zu
    144 Produktion und Verkauf definiert werden. Hierbei darf der
    145 Jugendschutz nicht vergessen werden. Was die Transparenz
    146 betrifft, müssen dem Konsumenten die Kosten und
    147 Konsequenzen unübersehbar aufgezeigt werden. Gut informiert
    148 zu sein ist die Grundlage für eine frei und vernünftige
    149 Entscheidung und das ist das Ziel einer effektiven
    150 Drogenprävention. Deshalb schliessen sich Drogenprävention
    151 und eine staatlich regulierte Suchtmittelmarkt nicht
    152 gegenseitig aus. Für harte Drogen ist eine staatlich
    153 organisierte Drogenabgabe vorzuziehen. Wie bei
    154 verschreibungspflichtigen Substanzen muss die Abgabe
    155 ärztlich kontrolliert sein.
    156 ### Schadensminderung durch Entstigmatisierung
    157 Die moralische Gleichsetzung von weichen und harten Drogen
    158 hat zur Folge, dass es unmöglich ist für spezifische
    159 Suchtprobleme je nach Situation Lösungen zu finden. Zu oft
    160 kommt die Forderung nach der vollen Härte des Gesetzes mit
    161 dem Aufruf den Anfängen zu wehren. Es mag der politischen
    162 Profilierung dienen auf „Law and Order“ zu pochen, doch ist
    163 es nicht Lösungsorientiert. Viel mehr hat es eine
    164 Stigmatisierung zur Folge, die die individuelle
    165 Suchtproblematik noch verstärkt. Die gesellschaftliche
    166 Ächtung eines Konsumenten weicher Drogen beschleunigt die
    167 Abwärtsspirale in die Sucht und vergrössert die Gefahr zu
    168 harten Drogen zu greifen. Eine Entstigmatisierung der Sucht
    169 und das Verständnis, dass es sich dabei um eine Krankheit
    170 handelt, wirken schadensmindernd und erhöhen die Chance für
    171 eine Therapie.
    172 ### Sucht ist eine Krankheit, kein moralischer Makel
    173 Die Entstigmatisierung der Sucht ist in erster Linie keine
    174 politische sondern eine gesellschaftliches Forderung.
    175 Politisch kann dies unterstützt werden, indem staatliche
    176 Massnahmen der Drogenpolitik auf ihre stigmatisierende
    177 Wirkung geprüft werden. Es muss vermieden werden, dass
    178 präventive Kampagnen, Therapieangebote, Projekte zur
    179 Schadensminderung und besonders repressive Massnahmen,
    180 Sucht als einen moralischen Makel darstellen. In der Praxis
    181 findet dieser Grundsatz bereits Anwendung, wie aus dem
    182 dritten Massnahmenpaket des Bundes zur Verminderung des
    183 Drogenproblems (MaPaDroIII) zu ersehen ist. Nun muss noch
    184 die Politik zur Kenntnis nehmen, dass die
    185 Entstigmatisierung der Sucht einen wichtigen Beitrag zur
    186 Drogenpolitik leisten kann. Rhetorische Äusserungen wie
    187 „Kampf den Drogen“ oder „Krieg gegen die Drogen“ mögen die
    188 militärische Entschlossenheit demonstrieren, aber einen
    189 Beitrag zur Lösung des Drogenproblems bieten sie nicht.
    190 ### Suchtmittelkonsum im öffentlichen Raum
    191 Dennoch darf nicht ignoriert werden, dass grosse Teile der
    192 Bevölkerung nicht mit dem Konsum oder den Folgen von
    193 Suchtmitteln konfrontiert werden wollen. Was für Alkohol
    194 gilt, muss auch für andere Suchtmittel gelten, die die
    195 kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigen. Das Führen eines
    196 Fahrzeuges unter Drogeneinfluss ist strikt zu ahnden.
    197 Hierfür müssen präzise Tests entwickelt werden, die
    198 feststellen können, ob eine Person akut unter
    199 Drogeneinfluss steht. Der Konsum von den heutzutage
    200 sogenannten weichen Drogen soll hierbei in der
    201 Öffentlichkeit unter den gleichen Auflagen möglich sein wie
    202 der von Alkohol oder Zigaretten, der öffentliche Konsum
    203 aller anderen psychotropen Substanzen mit einer
    204 Ordnungsbusse belegt werden.
    205 ## Zusammenfassung
    206 Die oben dargelegte Drogenpolitik verfolgt zwei Hauptziele:
    207 Die Stärkung der Freiheit des einzelnen in Entscheidungen,
    208 die praktisch ausschliesslich für diese Person Konsequenzen
    209 haben und die Reduktion der Kriminalität. Wir sind der
    210 Meinung, dass mündige Personen selber entscheiden sollten,
    211 welche Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Wir sehen die
    212 Gefahren einzelner Substanzen, wollen aber die staatlichen
    213 Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Einzelnen möglichst
    214 klein halten. Deswegen sollen nur die gefährlichsten Drogen
    215 unzugänglich sein. Da wir aber auch von der ärztlich
    216 kontrollierten Abgabe dieser Drogen zu Therapiezwecken
    217 überzeugt sind, ist es naheliegend diese als
    218 verschreibungspflichtige Substanzen einzustufen. Die
    219 Kriminalität rund um Drogen hat zwei Seiten: Die
    220 Beschaffungskriminalität der Drogensüchtigen und Handel
    221 durch die organisierte Kriminalität. Mit der
    222 Teillegalisierung entziehen wir beidem die Grundlage.
    223 Schwerstabhängige können sich gegen ein Rezept ihre Drogen
    224 zu einem fairen Preis in der Apotheke besorgen, ohne dafür
    225 stehlen, rauben oder dealen zu müssen. Die organisierte
    226 Kriminalität wird das Interesse am Drogengeschäft
    227 verlieren, wenn sich nur noch wenig Geld verdienen lässt.
    228 Beides macht unsere Strassen sicherer uns spart
    229 Strafverfolgungs- und Gerichts- und Gefängniskosten. Wir
    230 wollen aber auch nicht ausser Acht lassen, dass Drogen für
    231 Kinder und Jugendliche ungeeignet sind und diesen daher den
    232 Zugang verwehren. Wenngleich der Jugendschutz im
    233 Alkoholverkauf nicht perfekt ist, so ist er unseres
    234 Erachtens nach das bessere Mittel als die Prohibition.
    235 ## Einzelnachweise
    236 Simone Ledermann, lic. rer. soc./ Prof. Dr. Fritz Sager
    237 (2006): Die Drogenpolitik der Schweiz (MaPaDro III), Bern:
    238 Bundesamt für Gesundheit (BAG). Online:
    239 http://www.bag.admin.ch/shop/00035/00204/index.html?lang=de
    240
    241 Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (2006): Von der
    242 Politik der illegalen Drogen zur Politik der psychoaktiven
    243 Substanzen, Bern: Verlag Hans Huber.

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