Beschluss: Statuten - K4 Verfahrensordnung
Originalversion
\section{Kapitel 4: Verfahrensordnung}
\art{13}{Grundlegende Beschlussfassungsmodalitäten}
\abs{1}{Die Beschlussfassung der PPS besteht aus Diskussion und Abstimmung.}
\abs{2}{Alle Piraten, die das 16. Altersjahr vollendet haben, besitzen aktives Wahl- und Stimmrecht, wovon nur der Vorsitzende während der Piratenversammlung ausgenommen ist. Mitgliedsorganisationen und Sympathisanten haben kein Wahl- und Stimmrecht.}
\abs{2bis}{Jede Stimmrechtsvertretung ist ausgeschlossen.}
\abs{3}{Passives Wahlrecht haben alle volljährigen Piraten. Sympathisanten haben kein passives Wahlrecht.}
\abs{4}{Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt das einfache Mehrheitsprinzip. Wird ein absolutes Mehr vorausgesetzt, dann werden Stimmenthaltungen zur Errechnung des Mehr berücksichtigt.}
\art{13bis}{Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse}
\abs{1}{Folgende Vorstandsbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum:}
\lit{a}{Parolenfassung für, Teilnahme an und Unterstützung von nationalen Abstimmungen;}
\lit{b}{Aussprechen von Wahlempfehlungen auf bundes- und internationaler Ebene.}
\lit{c}{Mitgliedschaft in anderen Vereinen.}
\abs{2}{Gefasste referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse werden im Publikationsorgan veröffentlicht.}
\abs{3}{Ein Referendum gilt als zustandegekommen, wenn innerhalb der Referendumsfrist 5 oder mehr Piraten Widerspruch einlegen.}
\abs{4}{Die Referendumsfrist beginnt mit der Veröffentlichung des Beschlusses.}
\abs{5}{Die Referendumsfrist beträgt 48 Stunden.}
\abs{6}{Die Referendumsfrist hemmt den Beschluss.}
\abs{7}{Kommt das Referendum zustande, so wird per Urabstimmung darüber entschieden.}
\abs{8}{Fünf oder mehr Piraten können auch ohne vorangehenden Vorstandsbeschluss eine Urabstimmung über Geschäfte nach Abs. 1 beantragen.}
\art{14}{Versammlungsordnung an der Piratenversammlung}
\abs{1}{Die Piratenversammlung wird durch die Versammlungsordnung geregelt. Eine Änderung der Versammlungsordnung erfordert eine absolute Mehrheit der Piratenversammlung. Die Änderungen müssen nicht angekündigt werden und treten sofort nach Annahme in Kraft. Bereits zuvor traktandierte Anträge behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.}
\abs{2}{Die Beschlussfähig der Piratenversammlung ist gegeben, wenn diese ordentlich angekündigt und etwaige Anträge auf Änderung der Versammlungsordnung behandelt wurden.}
\abs{3}{Die Piratenversammlung wird durch einen Vorsitzenden geleitet, der zuständig ist für:}
\lit{a}{die Durchführung der Piratenversammlung gemäss Versammlungsordnung;}
\lit{b}{das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der Traktanden sowie nicht tranktandierter Anträge an alle Mitglieder per E-Mail oder Briefpost bis 7 Tage vor der Versammlung.}
\lit{c}{die Leitung der Diskussion an der Piratenversammlung;}
\lit{d}{den Stichentscheid an der Piratenversammlung im Falle der Stimmengleichheit.}
\abs{3bis}{\removed}
\abs{4}{Der Vorsitzende der Piratenversammlung wird vom Vorstand benannt und hat an der Piratenversammlung kein aktives Wahl- und Stimmrecht.}
\abs{5}{Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, müssen aber auf Verlangen von einem Viertel der Anwesenden geheim durchgeführt werden.}
\abs{6}{\removed}
\abs{6bis}{\removed}
\abs{7}{\removed}
\abs{8}{\removed}
\abs{9}{Es werden an der Piratenversammlung nur Anträge behandelt, die folgende Bedingungen erfüllen:}
\lit{a}{formale Korrektheit gemäss Versammlungsordnung;}
\lit{b}{Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Piratenversammlung.}
\abs{10}{Für eine Teil- oder Totalrevision der Statuten ist eine Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung erforderlich. Der Vereinszweck kann ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung geändert werden.}
\art{14bis}{Amtszeit und Wahl}
\abs{1}{Dieser Artikel regelt die Amtszeit und Wahl der Mitglieder}
\lit{a}{des Präsidiums,}
\lit{b}{der Geschäftsleitung,}
\lit{c}{der Geschäftsprüfungskommission,}
\lit{d}{der Antragskommission.}
\abs{2}{Die Gesamterneuerungswahl des Organs findet jeweils an der letzten Piratenversammlung vor Ende der Amtszeit statt.}
\abs{3}{Bei einer Vakanz findet an der nächstmöglichen Piratenversammlung eine Ersatzwahl statt.}
\abs{4}{Mitglieder der Organe, die als Ersatz gewählt werden, vollenden die ursprüngliche Amtszeit.}
\abs{5}{Wird ein Posten zwischen Wahl und Ende der Amtszeit vakant, so übernimmt der neue Gewählte das Amt sofort nach und unbeschadet seiner Amtszeit.}
\abs{6}{Die Amtszeit beginnt am ersten Tag eines Vereinsjahres.}
\abs{7}{Die Amtszeit endet am letzten Tag eines Vereinsjahres.}
\abs{8}{Wiederwählbarkeit ist gegeben.}
\abs{9}{Der Präsident, die Mitglieder der Geschäftsleitung, der Präsident der Geschäftsprüfungskommission und der Präsident der Antragskommission werden einzeln mit absolutem Mehr gewählt. Kann kein Kandidat in einem Wahlgang das absolute Mehr auf sich vereinen, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt, bei dem keine neuen Kandidaten zugelassen sind und derjenige mit den wenigsten Stimmen ausgeschlossen wird. Das wird wiederholt bis ein Kandidat das absolute Mehr erreicht. Falls nach dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang per Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben soll. Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen Mehr.}
\abs{10}{Die Vizepräsidenten werden durch Listenwahl mit absolutem Mehr gewählt. Bei jedem Wahlgang kann jeder Wahlberechtigte sovielen Kandidaten die Stimme geben wie noch Sitze zu besetzen sind. Die Kandidaten, die das absolute Mehr erreicht haben, sind in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmenzahl gewählt, solange die Bedingung zur Zusammensetzung des Präsidiums nach Art. 9bis Abs. 2 eingehalten wird. Solange noch Sitze zu besetzen sind, findet ein weiterer Wahlgang satt, wobei Kandidaten, deren Wahl die Bedingung zur Zusammensetzung des Präsidiums verletzen würde, eleminiert werden. Erreicht in einem Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so wird der Kandidat mit den wenigsten Stimmen eliminiert. Falls nach dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang per Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben soll. Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen Mehr.}
\abs{11}{Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Antragskommission werden per Listenwahl gewählt. Gewählt ist, wer das absolute Mehr auf sich vereinigen kann. Sind bei einem Wahlgang mehr Kandidaten angetreten als Sitze zu vergeben sind und wurden nicht alle Sitze besetzt, so findet ein weiterer Wahlgang statt.}
\art{15}{Urabstimmung}
\abs{1}{Die Urabstimmung ist eine Beschlussfassungsmethode der Piratenversammlung. Eine Urabstimmung wird durch die Urabstimmungsordnung geregelt, die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt werden muss.}
\abs{2}{Durchgeführt wird eine Urabstimmung von der Geschäftsleitung und die Geschäftsprüfungskommission wacht über die ordnungsgemässe Durchführung.}
\abs{3}{Per Urabstimmung können folgende Beschlüsse gefasst werden:}
\lit{a}{Verabschiedung oder Änderung des Parteiprogramms;}
\lit{a\uber{bis}}{Verabschiedung oder Änderung von Positionspapieren;}
\lit{a\uber{ter}}{Ausnahmen nach Artikel 26 Absatz 2;}
\lit{b}{Parolenfassung für nationale Abstimmungen;}
\lit{b\uber{bis}}{\removed}
\lit{c}{Konsultativabstimmungen;}
\lit{d}{Verlangen der Einberufung einer Piratenversammlung;}
\lit{e}{Verabschiedung oder Änderung einer verbindlichen Positionsrichtlinie;}
\lit{f}{\removed}
\lit{g}{Referenden gemäss Art. 13 bis.}
\abs{4}{Alle Piraten haben Stimmrecht an der Urabstimmung.}
\abs{5}{Eine Urabstimmung ist Beschlussfähig, wenn sie ordentlich angekündigt wurde und gemäss den Zahlen zum Zeitpunkt der Eröffnung der Abstimmung mindestens 20\% aller Mitglieder mit gültigem Zertifikat ihre Stimme abgegeben haben.}
\abs{6}{Jede Urabstimmung ist vor deren Beginn im Publikationsorgan und per E-Mail anzukündigen. Die Ankündigung umfasst mindestens den Wortlaut aller Anträge sowie die Art der Abstimmung, Zeitpunkt und Abstimmungsfristen.}
\abs{7}{Die Abstimmungsfrist beträgt grundsätzlich 7 oder mehr Tage, jedoch mindestens 5 Tage.}
\abs{8}{Anträge für eine Urabstimmung werden bei der Antragskommission eingereicht, über die Durchführung befindet und den Antrag danach gegebenenfalls zur öffentlichen Diskussion stellt.}
\abs{9}{Die Urabstimmung ist kryptographisch gesichert durchzuführen. Besonders die Korrektheit der Abstimmung und das Stimmgeheimnis ist zu gewährleisten.}
\abs{10}{Das Ergebnis der Urabstimmung, die aktuelle Mitgliederzahl und die Zahl der Piraten mit gültigem Zertifikat muss jederzeit nachprüfbar sein muss jederzeit nachprüfbar sein und vom Vorstand nach Ende der Abstimmungsfrist auf dem offiziellen Publikationsorgan veröffentlicht werden. Gefasste Parolen müssen den Mitgliedern mit Kommentar per E-Mail mitgeteilt werden.}
\abs{11}{Der Vorstand oder von ihm bestimmte Vertreter unterhalten auf dem offiziellen Publikationsorgan eine Einführung und Anleitung der technischen Hilfsmittel der Urabstimmung.}
\art{16}{Schiedsverfahren}
\abs{1}{Die nachfolgenden Streitigkeiten werden durch das Piratengericht entschieden:}
\lit{a}{Streitigkeiten betreffend Statuten und Reglemente.}
\lit{b}{Streitigkeiten zwischen den Organen der Partei.}
\lit{c}{Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Piratenpartei und der Piratenpartei.}
\lit{d}{Streitigkeiten zwischen der Piratenpartei und den der Piratenpartei direkt oder indirekt angeschlossenen Sektionen.}
\lit{e}{Streitigkeiten zwischen den der Piratenpartei direkt oder indirekt angeschlossenen Sektionen.}
\lit{f}{Weiteren Streitigkeiten für welche das Piratengericht durch eine entsprechende Schiedsklausel für zuständig erklärt wurde.}
\abs{2}{Das Piratengericht entscheidet über:}
\lit{a}{den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes.}
\lit{b}{die Amtsenthebung einer durch die Piratenversammlung gewählten Person bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten.}
\abs{3}{Für das Verfahren und die Zusammensetzung des Piratengerichts gilt die Piratengerichtsordnung der Piratenpartei.}
\abs{4}{\removed}
\abs{5}{\removed}
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | # \section{Kapitel 4: Verfahrensordnung} |
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5 | ## \art{13}{Grundlegende Beschlussfassungsmodalitäten} |
6 | |
7 | **\abs{1}**{Die Beschlussfassung der PPS besteht aus |
8 | Diskussion und Abstimmung.} |
9 | |
10 | **\abs{2}**{Alle Piraten, die das 16. Altersjahr vollendet |
11 | haben, besitzen aktives Wahl- und Stimmrecht, wovon nur der |
12 | Vorsitzende während der Piratenversammlung ausgenommen ist. |
13 | Mitgliedsorganisationen und Sympathisanten haben kein Wahl- |
14 | und Stimmrecht.} |
15 | |
16 | **\abs{2bis}**{Jede Stimmrechtsvertretung ist |
17 | ausgeschlossen.} |
18 | |
19 | **\abs{3}**{Passives Wahlrecht haben alle volljährigen |
20 | Piraten. Sympathisanten haben kein passives Wahlrecht.} |
21 | |
22 | **\abs{4}**{Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt das |
23 | einfache Mehrheitsprinzip. Wird ein absolutes Mehr |
24 | vorausgesetzt, dann werden Stimmenthaltungen zur Errechnung |
25 | des Mehr berücksichtigt.} |
26 | |
27 | |
28 | |
29 | ## \art{13bis}{Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse} |
30 | |
31 | **\abs{1}**{Folgende Vorstandsbeschlüsse unterliegen dem |
32 | fakultativen Referendum:} |
33 | |
34 | *\lit{a}*{Parolenfassung für, Teilnahme an und Unterstützung |
35 | von nationalen Abstimmungen;} |
36 | |
37 | *\lit{b}*{Aussprechen von Wahlempfehlungen auf bundes- und |
38 | internationaler Ebene.} |
39 | |
40 | *\lit{c}*{Mitgliedschaft in anderen Vereinen.} |
41 | |
42 | **\abs{2}**{Gefasste referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse |
43 | werden im Publikationsorgan veröffentlicht.} |
44 | |
45 | **\abs{3}**{Ein Referendum gilt als zustandegekommen, wenn |
46 | innerhalb der Referendumsfrist 5 oder mehr Piraten |
47 | Widerspruch einlegen.} |
48 | |
49 | **\abs{4}**{Die Referendumsfrist beginnt mit der |
50 | Veröffentlichung des Beschlusses.} |
51 | |
52 | **\abs{5}**{Die Referendumsfrist beträgt 48 Stunden.} |
53 | |
54 | **\abs{6}**{Die Referendumsfrist hemmt den Beschluss.} |
55 | |
56 | **\abs{7}**{Kommt das Referendum zustande, so wird per |
57 | Urabstimmung darüber entschieden.} |
58 | |
59 | **\abs{8}**{Fünf oder mehr Piraten können auch ohne |
60 | vorangehenden Vorstandsbeschluss eine Urabstimmung über |
61 | Geschäfte nach Abs. 1 beantragen.} |
62 | |
63 | |
64 | |
65 | ## \art{14}{Versammlungsordnung an der Piratenversammlung} |
66 | |
67 | **\abs{1}**{Die Piratenversammlung wird durch die |
68 | Versammlungsordnung geregelt. Eine Änderung der |
69 | Versammlungsordnung erfordert eine absolute Mehrheit der |
70 | Piratenversammlung. Die Änderungen müssen nicht angekündigt |
71 | werden und treten sofort nach Annahme in Kraft. Bereits |
72 | zuvor traktandierte Anträge behalten in jedem Fall ihre |
73 | Gültigkeit.} |
74 | |
75 | **\abs{2}**{Die Beschlussfähig der Piratenversammlung ist |
76 | gegeben, wenn diese ordentlich angekündigt und etwaige |
77 | Anträge auf Änderung der Versammlungsordnung behandelt |
78 | wurden.} |
79 | |
80 | **\abs{3}**{Die Piratenversammlung wird durch einen |
81 | Vorsitzenden geleitet, der zuständig ist für:} |
82 | |
83 | *\lit{a}*{die Durchführung der Piratenversammlung gemäss |
84 | Versammlungsordnung;} |
85 | |
86 | *\lit{b}*{das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der |
87 | Traktanden sowie nicht tranktandierter Anträge an alle |
88 | Mitglieder per E-Mail oder Briefpost bis 7 Tage vor der |
89 | Versammlung.} |
90 | |
91 | *\lit{c}*{die Leitung der Diskussion an der |
92 | Piratenversammlung;} |
93 | |
94 | *\lit{d}*{den Stichentscheid an der Piratenversammlung im |
95 | Falle der Stimmengleichheit.} |
96 | |
97 | **\abs{3bis}**{\removed} |
98 | |
99 | **\abs{4}**{Der Vorsitzende der Piratenversammlung wird vom |
100 | Vorstand benannt und hat an der Piratenversammlung kein |
101 | aktives Wahl- und Stimmrecht.} |
102 | |
103 | **\abs{5}**{Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, müssen |
104 | aber auf Verlangen von einem Viertel der Anwesenden geheim |
105 | durchgeführt werden.} |
106 | |
107 | **\abs{6}**{\removed} |
108 | |
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111 | **\abs{7}**{\removed} |
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113 | **\abs{8}**{\removed} |
114 | |
115 | **\abs{9}**{Es werden an der Piratenversammlung nur Anträge |
116 | behandelt, die folgende Bedingungen erfüllen:} |
117 | |
118 | *\lit{a}*{formale Korrektheit gemäss Versammlungsordnung;} |
119 | |
120 | *\lit{b}*{Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 14 Tage |
121 | vor der Piratenversammlung.} |
122 | |
123 | **\abs{10}**{Für eine Teil- oder Totalrevision der Statuten |
124 | ist eine Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung |
125 | erforderlich. Der Vereinszweck kann ebenfalls mit einer |
126 | Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung geändert werden.} |
127 | |
128 | |
129 | |
130 | ## \art{14bis}{Amtszeit und Wahl} |
131 | |
132 | **\abs{1}**{Dieser Artikel regelt die Amtszeit und Wahl der |
133 | Mitglieder} |
134 | |
135 | *\lit{a}*{des Präsidiums,} |
136 | |
137 | *\lit{b}*{der Geschäftsleitung,} |
138 | |
139 | *\lit{c}*{der Geschäftsprüfungskommission,} |
140 | |
141 | *\lit{d}*{der Antragskommission.} |
142 | |
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144 | jeweils an der letzten Piratenversammlung vor Ende der |
145 | Amtszeit statt.} |
146 | |
147 | **\abs{3}**{Bei einer Vakanz findet an der nächstmöglichen |
148 | Piratenversammlung eine Ersatzwahl statt.} |
149 | |
150 | **\abs{4}**{Mitglieder der Organe, die als Ersatz gewählt |
151 | werden, vollenden die ursprüngliche Amtszeit.} |
152 | |
153 | **\abs{5}**{Wird ein Posten zwischen Wahl und Ende der |
154 | Amtszeit vakant, so übernimmt der neue Gewählte das Amt |
155 | sofort nach und unbeschadet seiner Amtszeit.} |
156 | |
157 | **\abs{6}**{Die Amtszeit beginnt am ersten Tag eines |
158 | Vereinsjahres.} |
159 | |
160 | **\abs{7}**{Die Amtszeit endet am letzten Tag eines |
161 | Vereinsjahres.} |
162 | |
163 | **\abs{8}**{Wiederwählbarkeit ist gegeben.} |
164 | |
165 | **\abs{9}**{Der Präsident, die Mitglieder der |
166 | Geschäftsleitung, der Präsident der |
167 | Geschäftsprüfungskommission und der Präsident der |
168 | Antragskommission werden einzeln mit absolutem Mehr gewählt. |
169 | Kann kein Kandidat in einem Wahlgang das absolute Mehr auf |
170 | sich vereinen, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt, |
171 | bei dem keine neuen Kandidaten zugelassen sind und derjenige |
172 | mit den wenigsten Stimmen ausgeschlossen wird. Das wird |
173 | wiederholt bis ein Kandidat das absolute Mehr erreicht. |
174 | Falls nach dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute |
175 | Mehr erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang |
176 | per Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben |
177 | soll. Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen |
178 | Mehr.} |
179 | |
180 | **\abs{10}**{Die Vizepräsidenten werden durch Listenwahl mit |
181 | absolutem Mehr gewählt. Bei jedem Wahlgang kann jeder |
182 | Wahlberechtigte sovielen Kandidaten die Stimme geben wie |
183 | noch Sitze zu besetzen sind. Die Kandidaten, die das |
184 | absolute Mehr erreicht haben, sind in absteigender |
185 | Reihenfolge ihrer Stimmenzahl gewählt, solange die Bedingung |
186 | zur Zusammensetzung des Präsidiums nach Art. 9bis Abs. 2 |
187 | eingehalten wird. Solange noch Sitze zu besetzen sind, |
188 | findet ein weiterer Wahlgang satt, wobei Kandidaten, deren |
189 | Wahl die Bedingung zur Zusammensetzung des Präsidiums |
190 | verletzen würde, eleminiert werden. Erreicht in einem |
191 | Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so wird der |
192 | Kandidat mit den wenigsten Stimmen eliminiert. Falls nach |
193 | dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr |
194 | erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang per |
195 | Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben soll. |
196 | Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen Mehr.} |
197 | |
198 | **\abs{11}**{Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission |
199 | und der Antragskommission werden per Listenwahl gewählt. |
200 | Gewählt ist, wer das absolute Mehr auf sich vereinigen kann. |
201 | Sind bei einem Wahlgang mehr Kandidaten angetreten als Sitze |
202 | zu vergeben sind und wurden nicht alle Sitze besetzt, so |
203 | findet ein weiterer Wahlgang statt.} |
204 | |
205 | |
206 | |
207 | ## \art{15}{Urabstimmung} |
208 | |
209 | **\abs{1}**{Die Urabstimmung ist eine |
210 | Beschlussfassungsmethode der Piratenversammlung. Eine |
211 | Urabstimmung wird durch die Urabstimmungsordnung geregelt, |
212 | die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt |
213 | werden muss.} |
214 | |
215 | **\abs{2}**{Durchgeführt wird eine Urabstimmung von der |
216 | Geschäftsleitung und die Geschäftsprüfungskommission wacht |
217 | über die ordnungsgemässe Durchführung.} |
218 | |
219 | **\abs{3}**{Per Urabstimmung können folgende Beschlüsse |
220 | gefasst werden:} |
221 | |
222 | *\lit{a}*{Verabschiedung oder Änderung des Parteiprogramms;} |
223 | |
224 | *\lit{a\uber{bis}}*{Verabschiedung oder Änderung von |
225 | Positionspapieren;} |
226 | |
227 | *\lit{a\uber{ter}}*{Ausnahmen nach Artikel 26 Absatz 2;} |
228 | |
229 | *\lit{b}*{Parolenfassung für nationale Abstimmungen;} |
230 | |
231 | *\lit{b\uber{bis}}*{\removed} |
232 | |
233 | *\lit{c}*{Konsultativabstimmungen;} |
234 | |
235 | *\lit{d}*{Verlangen der Einberufung einer |
236 | Piratenversammlung;} |
237 | |
238 | *\lit{e}*{Verabschiedung oder Änderung einer verbindlichen |
239 | Positionsrichtlinie;} |
240 | |
241 | *\lit{f}*{\removed} |
242 | |
243 | *\lit{g}*{Referenden gemäss Art. 13 bis.} |
244 | |
245 | **\abs{4}**{Alle Piraten haben Stimmrecht an der |
246 | Urabstimmung.} |
247 | |
248 | **\abs{5}**{Eine Urabstimmung ist Beschlussfähig, wenn sie |
249 | ordentlich angekündigt wurde und gemäss den Zahlen zum |
250 | Zeitpunkt der Eröffnung der Abstimmung mindestens 20\% aller |
251 | Mitglieder mit gültigem Zertifikat ihre Stimme abgegeben |
252 | haben.} |
253 | |
254 | **\abs{6}**{Jede Urabstimmung ist vor deren Beginn im |
255 | Publikationsorgan und per E-Mail anzukündigen. Die |
256 | Ankündigung umfasst mindestens den Wortlaut aller Anträge |
257 | sowie die Art der Abstimmung, Zeitpunkt und |
258 | Abstimmungsfristen.} |
259 | |
260 | **\abs{7}**{Die Abstimmungsfrist beträgt grundsätzlich 7 |
261 | oder mehr Tage, jedoch mindestens 5 Tage.} |
262 | |
263 | **\abs{8}**{Anträge für eine Urabstimmung werden bei der |
264 | Antragskommission eingereicht, über die Durchführung |
265 | befindet und den Antrag danach gegebenenfalls zur |
266 | öffentlichen Diskussion stellt.} |
267 | |
268 | **\abs{9}**{Die Urabstimmung ist kryptographisch gesichert |
269 | durchzuführen. Besonders die Korrektheit der Abstimmung und |
270 | das Stimmgeheimnis ist zu gewährleisten.} |
271 | |
272 | **\abs{10}**{Das Ergebnis der Urabstimmung, die aktuelle |
273 | Mitgliederzahl und die Zahl der Piraten mit gültigem |
274 | Zertifikat muss jederzeit nachprüfbar sein muss jederzeit |
275 | nachprüfbar sein und vom Vorstand nach Ende der |
276 | Abstimmungsfrist auf dem offiziellen Publikationsorgan |
277 | veröffentlicht werden. Gefasste Parolen müssen den |
278 | Mitgliedern mit Kommentar per E-Mail mitgeteilt werden.} |
279 | |
280 | **\abs{11}**{Der Vorstand oder von ihm bestimmte Vertreter |
281 | unterhalten auf dem offiziellen Publikationsorgan eine |
282 | Einführung und Anleitung der technischen Hilfsmittel der |
283 | Urabstimmung.} |
284 | |
285 | |
286 | |
287 | ## \art{16}{Schiedsverfahren} |
288 | |
289 | **\abs{1}**{Die nachfolgenden Streitigkeiten werden durch |
290 | das Piratengericht entschieden:} |
291 | |
292 | *\lit{a}*{Streitigkeiten betreffend Statuten und |
293 | Reglemente.} |
294 | |
295 | *\lit{b}*{Streitigkeiten zwischen den Organen der Partei.} |
296 | |
297 | *\lit{c}*{Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der |
298 | Piratenpartei und der Piratenpartei.} |
299 | |
300 | *\lit{d}*{Streitigkeiten zwischen der Piratenpartei und den |
301 | der Piratenpartei direkt oder indirekt angeschlossenen |
302 | Sektionen.} |
303 | |
304 | *\lit{e}*{Streitigkeiten zwischen den der Piratenpartei |
305 | direkt oder indirekt angeschlossenen Sektionen.} |
306 | |
307 | *\lit{f}*{Weiteren Streitigkeiten für welche das |
308 | Piratengericht durch eine entsprechende Schiedsklausel für |
309 | zuständig erklärt wurde.} |
310 | |
311 | **\abs{2}**{Das Piratengericht entscheidet über:} |
312 | |
313 | *\lit{a}*{den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des |
314 | Vorstandes.} |
315 | |
316 | *\lit{b}*{die Amtsenthebung einer durch die |
317 | Piratenversammlung gewählten Person bei schwerwiegenden |
318 | Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten.} |
319 | |
320 | **\abs{3}**{Für das Verfahren und die Zusammensetzung des |
321 | Piratengerichts gilt die Piratengerichtsordnung der |
322 | Piratenpartei.} |
323 | |
324 | **\abs{4}**{\removed} |
325 | |
326 | **\abs{5}**{\removed} |
-
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
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