Beschluss: Statuten - K4 Verfahrensordnung

Originalversion

\section{Kapitel 4: Verfahrensordnung}

\art{13}{Grundlegende Beschlussfassungsmodalitäten}

\abs{1}{Die Beschlussfassung der PPS besteht aus Diskussion und Abstimmung.}

\abs{2}{Alle Piraten, die das 16. Altersjahr vollendet haben, besitzen aktives Wahl- und Stimmrecht, wovon nur der Vorsitzende während der Piratenversammlung ausgenommen ist. Mitgliedsorganisationen und Sympathisanten haben kein Wahl- und Stimmrecht.}

\abs{2bis}{Jede Stimmrechtsvertretung ist ausgeschlossen.}

\abs{3}{Passives Wahlrecht haben alle volljährigen Piraten. Sympathisanten haben kein passives Wahlrecht.}

\abs{4}{Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt das einfache Mehrheitsprinzip. Wird ein absolutes Mehr vorausgesetzt, dann werden Stimmenthaltungen zur Errechnung des Mehr berücksichtigt.}

\art{13bis}{Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse}

\abs{1}{Folgende Vorstandsbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum:}

\lit{a}{Parolenfassung für, Teilnahme an und Unterstützung von nationalen Abstimmungen;}

\lit{b}{Aussprechen von Wahlempfehlungen auf bundes- und internationaler Ebene.}

\lit{c}{Mitgliedschaft in anderen Vereinen.}

\abs{2}{Gefasste referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse werden im Publikationsorgan veröffentlicht.}

\abs{3}{Ein Referendum gilt als zustandegekommen, wenn innerhalb der Referendumsfrist 5 oder mehr Piraten Widerspruch einlegen.}

\abs{4}{Die Referendumsfrist beginnt mit der Veröffentlichung des Beschlusses.}

\abs{5}{Die Referendumsfrist beträgt 48 Stunden.}

\abs{6}{Die Referendumsfrist hemmt den Beschluss.}

\abs{7}{Kommt das Referendum zustande, so wird per Urabstimmung darüber entschieden.}

\abs{8}{Fünf oder mehr Piraten können auch ohne vorangehenden Vorstandsbeschluss eine Urabstimmung über Geschäfte nach Abs. 1 beantragen.}

\art{14}{Versammlungsordnung an der Piratenversammlung}

\abs{1}{Die Piratenversammlung wird durch die Versammlungsordnung geregelt. Eine Änderung der Versammlungsordnung erfordert eine absolute Mehrheit der Piratenversammlung. Die Änderungen müssen nicht angekündigt werden und treten sofort nach Annahme in Kraft. Bereits zuvor traktandierte Anträge behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.}

\abs{2}{Die Beschlussfähig der Piratenversammlung ist gegeben, wenn diese ordentlich angekündigt und etwaige Anträge auf Änderung der Versammlungsordnung behandelt wurden.}

\abs{3}{Die Piratenversammlung wird durch einen Vorsitzenden geleitet, der zuständig ist für:}

\lit{a}{die Durchführung der Piratenversammlung gemäss Versammlungsordnung;}

\lit{b}{das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der Traktanden sowie nicht tranktandierter Anträge an alle Mitglieder per E-Mail oder Briefpost bis 7 Tage vor der Versammlung.}

\lit{c}{die Leitung der Diskussion an der Piratenversammlung;}

\lit{d}{den Stichentscheid an der Piratenversammlung im Falle der Stimmengleichheit.}

\abs{3bis}{\removed}

\abs{4}{Der Vorsitzende der Piratenversammlung wird vom Vorstand benannt und hat an der Piratenversammlung kein aktives Wahl- und Stimmrecht.}

\abs{5}{Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, müssen aber auf Verlangen von einem Viertel der Anwesenden geheim durchgeführt werden.}

\abs{6}{\removed}

\abs{6bis}{\removed}

\abs{7}{\removed}

\abs{8}{\removed}

\abs{9}{Es werden an der Piratenversammlung nur Anträge behandelt, die folgende Bedingungen erfüllen:}

\lit{a}{formale Korrektheit gemäss Versammlungsordnung;}

\lit{b}{Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Piratenversammlung.}

\abs{10}{Für eine Teil- oder Totalrevision der Statuten ist eine Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung erforderlich. Der Vereinszweck kann ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung geändert werden.}

\art{14bis}{Amtszeit und Wahl}

\abs{1}{Dieser Artikel regelt die Amtszeit und Wahl der Mitglieder}

\lit{a}{des Präsidiums,}

\lit{b}{der Geschäftsleitung,}

\lit{c}{der Geschäftsprüfungskommission,}

\lit{d}{der Antragskommission.}

\abs{2}{Die Gesamterneuerungswahl des Organs findet jeweils an der letzten Piratenversammlung vor Ende der Amtszeit statt.}

\abs{3}{Bei einer Vakanz findet an der nächstmöglichen Piratenversammlung eine Ersatzwahl statt.}

\abs{4}{Mitglieder der Organe, die als Ersatz gewählt werden, vollenden die ursprüngliche Amtszeit.}

\abs{5}{Wird ein Posten zwischen Wahl und Ende der Amtszeit vakant, so übernimmt der neue Gewählte das Amt sofort nach und unbeschadet seiner Amtszeit.}

\abs{6}{Die Amtszeit beginnt am ersten Tag eines Vereinsjahres.}

\abs{7}{Die Amtszeit endet am letzten Tag eines Vereinsjahres.}

\abs{8}{Wiederwählbarkeit ist gegeben.}

\abs{9}{Der Präsident, die Mitglieder der Geschäftsleitung, der Präsident der Geschäftsprüfungskommission und der Präsident der Antragskommission werden einzeln mit absolutem Mehr gewählt. Kann kein Kandidat in einem Wahlgang das absolute Mehr auf sich vereinen, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt, bei dem keine neuen Kandidaten zugelassen sind und derjenige mit den wenigsten Stimmen ausgeschlossen wird. Das wird wiederholt bis ein Kandidat das absolute Mehr erreicht. Falls nach dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang per Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben soll. Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen Mehr.}

\abs{10}{Die Vizepräsidenten werden durch Listenwahl mit absolutem Mehr gewählt. Bei jedem Wahlgang kann jeder Wahlberechtigte sovielen Kandidaten die Stimme geben wie noch Sitze zu besetzen sind. Die Kandidaten, die das absolute Mehr erreicht haben, sind in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmenzahl gewählt, solange die Bedingung zur Zusammensetzung des Präsidiums nach Art. 9bis Abs. 2 eingehalten wird. Solange noch Sitze zu besetzen sind, findet ein weiterer Wahlgang satt, wobei Kandidaten, deren Wahl die Bedingung zur Zusammensetzung des Präsidiums verletzen würde, eleminiert werden. Erreicht in einem Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so wird der Kandidat mit den wenigsten Stimmen eliminiert. Falls nach dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang per Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben soll. Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen Mehr.}

\abs{11}{Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Antragskommission werden per Listenwahl gewählt. Gewählt ist, wer das absolute Mehr auf sich vereinigen kann. Sind bei einem Wahlgang mehr Kandidaten angetreten als Sitze zu vergeben sind und wurden nicht alle Sitze besetzt, so findet ein weiterer Wahlgang statt.}

\art{15}{Urabstimmung}

\abs{1}{Die Urabstimmung ist eine Beschlussfassungsmethode der Piratenversammlung. Eine Urabstimmung wird durch die Urabstimmungsordnung geregelt, die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt werden muss.}

\abs{2}{Durchgeführt wird eine Urabstimmung von der Geschäftsleitung und die Geschäftsprüfungskommission wacht über die ordnungsgemässe Durchführung.}

\abs{3}{Per Urabstimmung können folgende Beschlüsse gefasst werden:}

\lit{a}{Verabschiedung oder Änderung des Parteiprogramms;}

\lit{a\uber{bis}}{Verabschiedung oder Änderung von Positionspapieren;}

\lit{a\uber{ter}}{Ausnahmen nach Artikel 26 Absatz 2;}

\lit{b}{Parolenfassung für nationale Abstimmungen;}

\lit{b\uber{bis}}{\removed}

\lit{c}{Konsultativabstimmungen;}

\lit{d}{Verlangen der Einberufung einer Piratenversammlung;}

\lit{e}{Verabschiedung oder Änderung einer verbindlichen Positionsrichtlinie;}

\lit{f}{\removed}

\lit{g}{Referenden gemäss Art. 13 bis.}

\abs{4}{Alle Piraten haben Stimmrecht an der Urabstimmung.}

\abs{5}{Eine Urabstimmung ist Beschlussfähig, wenn sie ordentlich angekündigt wurde und gemäss den Zahlen zum Zeitpunkt der Eröffnung der Abstimmung mindestens 20\% aller Mitglieder mit gültigem Zertifikat ihre Stimme abgegeben haben.}

\abs{6}{Jede Urabstimmung ist vor deren Beginn im Publikationsorgan und per E-Mail anzukündigen. Die Ankündigung umfasst mindestens den Wortlaut aller Anträge sowie die Art der Abstimmung, Zeitpunkt und Abstimmungsfristen.}

\abs{7}{Die Abstimmungsfrist beträgt grundsätzlich 7 oder mehr Tage, jedoch mindestens 5 Tage.}

\abs{8}{Anträge für eine Urabstimmung werden bei der Antragskommission eingereicht, über die Durchführung befindet und den Antrag danach gegebenenfalls zur öffentlichen Diskussion stellt.}

\abs{9}{Die Urabstimmung ist kryptographisch gesichert durchzuführen. Besonders die Korrektheit der Abstimmung und das Stimmgeheimnis ist zu gewährleisten.}

\abs{10}{Das Ergebnis der Urabstimmung, die aktuelle Mitgliederzahl und die Zahl der Piraten mit gültigem Zertifikat muss jederzeit nachprüfbar sein muss jederzeit nachprüfbar sein und vom Vorstand nach Ende der Abstimmungsfrist auf dem offiziellen Publikationsorgan veröffentlicht werden. Gefasste Parolen müssen den Mitgliedern mit Kommentar per E-Mail mitgeteilt werden.}

\abs{11}{Der Vorstand oder von ihm bestimmte Vertreter unterhalten auf dem offiziellen Publikationsorgan eine Einführung und Anleitung der technischen Hilfsmittel der Urabstimmung.}

\art{16}{Schiedsverfahren}

\abs{1}{Die nachfolgenden Streitigkeiten werden durch das Piratengericht entschieden:}

\lit{a}{Streitigkeiten betreffend Statuten und Reglemente.}

\lit{b}{Streitigkeiten zwischen den Organen der Partei.}

\lit{c}{Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Piratenpartei und der Piratenpartei.}

\lit{d}{Streitigkeiten zwischen der Piratenpartei und den der Piratenpartei direkt oder indirekt angeschlossenen Sektionen.}

\lit{e}{Streitigkeiten zwischen den der Piratenpartei direkt oder indirekt angeschlossenen Sektionen.}

\lit{f}{Weiteren Streitigkeiten für welche das Piratengericht durch eine entsprechende Schiedsklausel für zuständig erklärt wurde.}

\abs{2}{Das Piratengericht entscheidet über:}

\lit{a}{den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes.}

\lit{b}{die Amtsenthebung einer durch die Piratenversammlung gewählten Person bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten.}

\abs{3}{Für das Verfahren und die Zusammensetzung des Piratengerichts gilt die Piratengerichtsordnung der Piratenpartei.}

\abs{4}{\removed}

\abs{5}{\removed}

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 # \section{Kapitel 4: Verfahrensordnung}
2
3
4
5 ## \art{13}{Grundlegende Beschlussfassungsmodalitäten}
6
7 **\abs{1}**{Die Beschlussfassung der PPS besteht aus
8 Diskussion und Abstimmung.}
9
10 **\abs{2}**{Alle Piraten, die das 16. Altersjahr vollendet
11 haben, besitzen aktives Wahl- und Stimmrecht, wovon nur der
12 Vorsitzende während der Piratenversammlung ausgenommen ist.
13 Mitgliedsorganisationen und Sympathisanten haben kein Wahl-
14 und Stimmrecht.}
15
16 **\abs{2bis}**{Jede Stimmrechtsvertretung ist
17 ausgeschlossen.}
18
19 **\abs{3}**{Passives Wahlrecht haben alle volljährigen
20 Piraten. Sympathisanten haben kein passives Wahlrecht.}
21
22 **\abs{4}**{Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt das
23 einfache Mehrheitsprinzip. Wird ein absolutes Mehr
24 vorausgesetzt, dann werden Stimmenthaltungen zur Errechnung
25 des Mehr berücksichtigt.}
26
27
28
29 ## \art{13bis}{Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse}
30
31 **\abs{1}**{Folgende Vorstandsbeschlüsse unterliegen dem
32 fakultativen Referendum:}
33
34 *\lit{a}*{Parolenfassung für, Teilnahme an und Unterstützung
35 von nationalen Abstimmungen;}
36
37 *\lit{b}*{Aussprechen von Wahlempfehlungen auf bundes- und
38 internationaler Ebene.}
39
40 *\lit{c}*{Mitgliedschaft in anderen Vereinen.}
41
42 **\abs{2}**{Gefasste referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse
43 werden im Publikationsorgan veröffentlicht.}
44
45 **\abs{3}**{Ein Referendum gilt als zustandegekommen, wenn
46 innerhalb der Referendumsfrist 5 oder mehr Piraten
47 Widerspruch einlegen.}
48
49 **\abs{4}**{Die Referendumsfrist beginnt mit der
50 Veröffentlichung des Beschlusses.}
51
52 **\abs{5}**{Die Referendumsfrist beträgt 48 Stunden.}
53
54 **\abs{6}**{Die Referendumsfrist hemmt den Beschluss.}
55
56 **\abs{7}**{Kommt das Referendum zustande, so wird per
57 Urabstimmung darüber entschieden.}
58
59 **\abs{8}**{Fünf oder mehr Piraten können auch ohne
60 vorangehenden Vorstandsbeschluss eine Urabstimmung über
61 Geschäfte nach Abs. 1 beantragen.}
62
63
64
65 ## \art{14}{Versammlungsordnung an der Piratenversammlung}
66
67 **\abs{1}**{Die Piratenversammlung wird durch die
68 Versammlungsordnung geregelt. Eine Änderung der
69 Versammlungsordnung erfordert eine absolute Mehrheit der
70 Piratenversammlung. Die Änderungen müssen nicht angekündigt
71 werden und treten sofort nach Annahme in Kraft. Bereits
72 zuvor traktandierte Anträge behalten in jedem Fall ihre
73 Gültigkeit.}
74
75 **\abs{2}**{Die Beschlussfähig der Piratenversammlung ist
76 gegeben, wenn diese ordentlich angekündigt und etwaige
77 Anträge auf Änderung der Versammlungsordnung behandelt
78 wurden.}
79
80 **\abs{3}**{Die Piratenversammlung wird durch einen
81 Vorsitzenden geleitet, der zuständig ist für:}
82
83 *\lit{a}*{die Durchführung der Piratenversammlung gemäss
84 Versammlungsordnung;}
85
86 *\lit{b}*{das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der
87 Traktanden sowie nicht tranktandierter Anträge an alle
88 Mitglieder per E-Mail oder Briefpost bis 7 Tage vor der
89 Versammlung.}
90
91 *\lit{c}*{die Leitung der Diskussion an der
92 Piratenversammlung;}
93
94 *\lit{d}*{den Stichentscheid an der Piratenversammlung im
95 Falle der Stimmengleichheit.}
96
97 **\abs{3bis}**{\removed}
98
99 **\abs{4}**{Der Vorsitzende der Piratenversammlung wird vom
100 Vorstand benannt und hat an der Piratenversammlung kein
101 aktives Wahl- und Stimmrecht.}
102
103 **\abs{5}**{Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, müssen
104 aber auf Verlangen von einem Viertel der Anwesenden geheim
105 durchgeführt werden.}
106
107 **\abs{6}**{\removed}
108
109 **\abs{6bis}**{\removed}
110
111 **\abs{7}**{\removed}
112
113 **\abs{8}**{\removed}
114
115 **\abs{9}**{Es werden an der Piratenversammlung nur Anträge
116 behandelt, die folgende Bedingungen erfüllen:}
117
118 *\lit{a}*{formale Korrektheit gemäss Versammlungsordnung;}
119
120 *\lit{b}*{Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 14 Tage
121 vor der Piratenversammlung.}
122
123 **\abs{10}**{Für eine Teil- oder Totalrevision der Statuten
124 ist eine Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung
125 erforderlich. Der Vereinszweck kann ebenfalls mit einer
126 Zweidrittelmehrheit der Piratenversammlung geändert werden.}
127
128
129
130 ## \art{14bis}{Amtszeit und Wahl}
131
132 **\abs{1}**{Dieser Artikel regelt die Amtszeit und Wahl der
133 Mitglieder}
134
135 *\lit{a}*{des Präsidiums,}
136
137 *\lit{b}*{der Geschäftsleitung,}
138
139 *\lit{c}*{der Geschäftsprüfungskommission,}
140
141 *\lit{d}*{der Antragskommission.}
142
143 **\abs{2}**{Die Gesamterneuerungswahl des Organs findet
144 jeweils an der letzten Piratenversammlung vor Ende der
145 Amtszeit statt.}
146
147 **\abs{3}**{Bei einer Vakanz findet an der nächstmöglichen
148 Piratenversammlung eine Ersatzwahl statt.}
149
150 **\abs{4}**{Mitglieder der Organe, die als Ersatz gewählt
151 werden, vollenden die ursprüngliche Amtszeit.}
152
153 **\abs{5}**{Wird ein Posten zwischen Wahl und Ende der
154 Amtszeit vakant, so übernimmt der neue Gewählte das Amt
155 sofort nach und unbeschadet seiner Amtszeit.}
156
157 **\abs{6}**{Die Amtszeit beginnt am ersten Tag eines
158 Vereinsjahres.}
159
160 **\abs{7}**{Die Amtszeit endet am letzten Tag eines
161 Vereinsjahres.}
162
163 **\abs{8}**{Wiederwählbarkeit ist gegeben.}
164
165 **\abs{9}**{Der Präsident, die Mitglieder der
166 Geschäftsleitung, der Präsident der
167 Geschäftsprüfungskommission und der Präsident der
168 Antragskommission werden einzeln mit absolutem Mehr gewählt.
169 Kann kein Kandidat in einem Wahlgang das absolute Mehr auf
170 sich vereinen, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt,
171 bei dem keine neuen Kandidaten zugelassen sind und derjenige
172 mit den wenigsten Stimmen ausgeschlossen wird. Das wird
173 wiederholt bis ein Kandidat das absolute Mehr erreicht.
174 Falls nach dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute
175 Mehr erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang
176 per Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben
177 soll. Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen
178 Mehr.}
179
180 **\abs{10}**{Die Vizepräsidenten werden durch Listenwahl mit
181 absolutem Mehr gewählt. Bei jedem Wahlgang kann jeder
182 Wahlberechtigte sovielen Kandidaten die Stimme geben wie
183 noch Sitze zu besetzen sind. Die Kandidaten, die das
184 absolute Mehr erreicht haben, sind in absteigender
185 Reihenfolge ihrer Stimmenzahl gewählt, solange die Bedingung
186 zur Zusammensetzung des Präsidiums nach Art. 9bis Abs. 2
187 eingehalten wird. Solange noch Sitze zu besetzen sind,
188 findet ein weiterer Wahlgang satt, wobei Kandidaten, deren
189 Wahl die Bedingung zur Zusammensetzung des Präsidiums
190 verletzen würde, eleminiert werden. Erreicht in einem
191 Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr, so wird der
192 Kandidat mit den wenigsten Stimmen eliminiert. Falls nach
193 dem dritten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr
194 erreicht hat, muss vor jedem allfälligen Folgewahlgang per
195 Abstimmung eruiert werden ob der Sitz vakant bleiben soll.
196 Der Entscheid zur Vakanz unterliegt dem einfachen Mehr.}
197
198 **\abs{11}**{Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
199 und der Antragskommission werden per Listenwahl gewählt.
200 Gewählt ist, wer das absolute Mehr auf sich vereinigen kann.
201 Sind bei einem Wahlgang mehr Kandidaten angetreten als Sitze
202 zu vergeben sind und wurden nicht alle Sitze besetzt, so
203 findet ein weiterer Wahlgang statt.}
204
205
206
207 ## \art{15}{Urabstimmung}
208
209 **\abs{1}**{Die Urabstimmung ist eine
210 Beschlussfassungsmethode der Piratenversammlung. Eine
211 Urabstimmung wird durch die Urabstimmungsordnung geregelt,
212 die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt
213 werden muss.}
214
215 **\abs{2}**{Durchgeführt wird eine Urabstimmung von der
216 Geschäftsleitung und die Geschäftsprüfungskommission wacht
217 über die ordnungsgemässe Durchführung.}
218
219 **\abs{3}**{Per Urabstimmung können folgende Beschlüsse
220 gefasst werden:}
221
222 *\lit{a}*{Verabschiedung oder Änderung des Parteiprogramms;}
223
224 *\lit{a\uber{bis}}*{Verabschiedung oder Änderung von
225 Positionspapieren;}
226
227 *\lit{a\uber{ter}}*{Ausnahmen nach Artikel 26 Absatz 2;}
228
229 *\lit{b}*{Parolenfassung für nationale Abstimmungen;}
230
231 *\lit{b\uber{bis}}*{\removed}
232
233 *\lit{c}*{Konsultativabstimmungen;}
234
235 *\lit{d}*{Verlangen der Einberufung einer
236 Piratenversammlung;}
237
238 *\lit{e}*{Verabschiedung oder Änderung einer verbindlichen
239 Positionsrichtlinie;}
240
241 *\lit{f}*{\removed}
242
243 *\lit{g}*{Referenden gemäss Art. 13 bis.}
244
245 **\abs{4}**{Alle Piraten haben Stimmrecht an der
246 Urabstimmung.}
247
248 **\abs{5}**{Eine Urabstimmung ist Beschlussfähig, wenn sie
249 ordentlich angekündigt wurde und gemäss den Zahlen zum
250 Zeitpunkt der Eröffnung der Abstimmung mindestens 20\% aller
251 Mitglieder mit gültigem Zertifikat ihre Stimme abgegeben
252 haben.}
253
254 **\abs{6}**{Jede Urabstimmung ist vor deren Beginn im
255 Publikationsorgan und per E-Mail anzukündigen. Die
256 Ankündigung umfasst mindestens den Wortlaut aller Anträge
257 sowie die Art der Abstimmung, Zeitpunkt und
258 Abstimmungsfristen.}
259
260 **\abs{7}**{Die Abstimmungsfrist beträgt grundsätzlich 7
261 oder mehr Tage, jedoch mindestens 5 Tage.}
262
263 **\abs{8}**{Anträge für eine Urabstimmung werden bei der
264 Antragskommission eingereicht, über die Durchführung
265 befindet und den Antrag danach gegebenenfalls zur
266 öffentlichen Diskussion stellt.}
267
268 **\abs{9}**{Die Urabstimmung ist kryptographisch gesichert
269 durchzuführen. Besonders die Korrektheit der Abstimmung und
270 das Stimmgeheimnis ist zu gewährleisten.}
271
272 **\abs{10}**{Das Ergebnis der Urabstimmung, die aktuelle
273 Mitgliederzahl und die Zahl der Piraten mit gültigem
274 Zertifikat muss jederzeit nachprüfbar sein muss jederzeit
275 nachprüfbar sein und vom Vorstand nach Ende der
276 Abstimmungsfrist auf dem offiziellen Publikationsorgan
277 veröffentlicht werden. Gefasste Parolen müssen den
278 Mitgliedern mit Kommentar per E-Mail mitgeteilt werden.}
279
280 **\abs{11}**{Der Vorstand oder von ihm bestimmte Vertreter
281 unterhalten auf dem offiziellen Publikationsorgan eine
282 Einführung und Anleitung der technischen Hilfsmittel der
283 Urabstimmung.}
284
285
286
287 ## \art{16}{Schiedsverfahren}
288
289 **\abs{1}**{Die nachfolgenden Streitigkeiten werden durch
290 das Piratengericht entschieden:}
291
292 *\lit{a}*{Streitigkeiten betreffend Statuten und
293 Reglemente.}
294
295 *\lit{b}*{Streitigkeiten zwischen den Organen der Partei.}
296
297 *\lit{c}*{Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der
298 Piratenpartei und der Piratenpartei.}
299
300 *\lit{d}*{Streitigkeiten zwischen der Piratenpartei und den
301 der Piratenpartei direkt oder indirekt angeschlossenen
302 Sektionen.}
303
304 *\lit{e}*{Streitigkeiten zwischen den der Piratenpartei
305 direkt oder indirekt angeschlossenen Sektionen.}
306
307 *\lit{f}*{Weiteren Streitigkeiten für welche das
308 Piratengericht durch eine entsprechende Schiedsklausel für
309 zuständig erklärt wurde.}
310
311 **\abs{2}**{Das Piratengericht entscheidet über:}
312
313 *\lit{a}*{den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des
314 Vorstandes.}
315
316 *\lit{b}*{die Amtsenthebung einer durch die
317 Piratenversammlung gewählten Person bei schwerwiegenden
318 Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten.}
319
320 **\abs{3}**{Für das Verfahren und die Zusammensetzung des
321 Piratengerichts gilt die Piratengerichtsordnung der
322 Piratenpartei.}
323
324 **\abs{4}**{\removed}
325
326 **\abs{5}**{\removed}

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.