Beschluss: Statuten - K7 Schlussbestimmungen

Originalversion

\section{Kapitel 7: Schlussbestimmungen}

\art{27}{Publikationsorgan}

\abs{1}{Das offizielle Publikationsorgan ist die Website «piratenpartei.ch» / «partipirate.ch» / «partitopirata.ch».}

\art{28}{Auflösung der Partei}

\abs{1}{Für die Auflösung der Piratenpartei Schweiz, ist die Zweidrittelmehrheit eines 20\% Quorums sämtlicher Piraten erforderlich.}

\abs{2}{Nach Auflösung des Vereins wird das Vermögen, nach Abzug sämtlicher Kreditoren, unter den bis dahin verbliebenen Piraten gleichmässig verteilt.}

\art{29}{Vereinsjahr}

\abs{1}{Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. April bis zum 31. März.}

\abs{2}{Das Rechnungsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.}

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Der Text verglichen mit der Originalversion

1 # \section{Kapitel 7: Schlussbestimmungen}
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5 ## \art{27}{Publikationsorgan}
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7 **\abs{1}**{Das offizielle Publikationsorgan ist die Website
8 «piratenpartei.ch» / «partipirate.ch» / «partitopirata.ch».}
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12 ## \art{28}{Auflösung der Partei}
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14 **\abs{1}**{Für die Auflösung der Piratenpartei Schweiz, ist
15 die Zweidrittelmehrheit eines 20\% Quorums sämtlicher
16 Piraten erforderlich.}
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18 **\abs{2}**{Nach Auflösung des Vereins wird das Vermögen,
19 nach Abzug sämtlicher Kreditoren, unter den bis dahin
20 verbliebenen Piraten gleichmässig verteilt.}
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24 ## \art{29}{Vereinsjahr}
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26 **\abs{1}**{Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. April bis
27 zum 31. März.}
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29 **\abs{2}**{Das Rechnungsjahr dauert jeweils vom 1. Januar
30 bis zum 31. Dezember.}
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Vorschlag

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