Beschluss: Statuten - K1/K2/K3 Allgemeines, Mitgliedschaft, Organisation

Originalversion

\section{Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen}

\art{1}{Name und Sitz}

\abs{1}{Unter dem Namen «Piratenpartei Schweiz», «Parti Pirate Suisse», «Partito Pirata Svizzero», «Partida da Pirats Svizra», auch PPS abgekürzt, besteht eine Partei im Sinne von Art. 137 BV und ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Vallorbe VD.}

\art{2}{Zweck}

\abs{1}{Die Piratenpartei Schweiz hat zum Zweck in der Schweiz Politik zu betreiben und die politischen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.}

\abs{2}{Die Ziele der Piratenpartei Schweiz umfassen insbesondere:}

\lit{a}{den freien Zugang zu Wissen und Kultur zu fördern;}

\lit{b}{den Schutz der Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung zu stärken;}

\lit{c}{die Bekämpfung von Medienverboten und Zensur;}

\lit{d}{einen transparenten Staat zu fördern;}

\lit{e}{die Einschränkung von schädlichen Monopolen;}

\lit{f}{die Stärkung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.}

\abs{3}{Zu diesem Zweck will die Piratenpartei Schweiz namentlich durch die Piraten in den Legislativen, Exekutiven und Judikativen des Bundes und aller Kantone und Gemeinden Einsitz nehmen.}

\abs{4}{Zu diesem Zweck arbeitet die Piratenpartei Schweiz mit Piratenparteien weltweit zusammen.}

\section{Kapitel 2: Mitgliedschaft}

\art{3}{Arten von Mitgliedschaft}

\abs{1}{Mitglieder der PPS sind:}

\lit{a}{natürliche Personen, die als Piraten bezeichnet werden;}

\lit{b}{juristische Personen, die als Mitgliedsorganisationen bezeichnet werden;}

\lit{c}{natürliche Personen, die keinen Mitgliederbeitrag bezahlen und als Sympathisanten bezeichnet werden.}

\abs{2}{Die Gebietsparteien der PPS, insbesondere die gemäss Art. 20 dieser Statuten anerkannten Kantonalen Sektionen, sind Mitgliedsorganisationen.}

\art{4}{Ein- und Austritt}

\abs{1}{Pirat bei der PPS kann jede natürliche Person werden, welche die Grundsätze sowie die Statuten der PPS anerkennen.}

\abs{2}{Mitgliedsorganisation bei der PPS kann jede juristische Person werden, deren Vereinsgrundsätze den Zwecken der PPS nicht widersprechen.}

\abs{3}{Eintritts- und Austrittsgesuche können eingereicht werden durch:}

\lit{a}{Brief;}

\lit{b}{Webformular;}

\lit{c}{E-Mail;}

\abs{4}{Für die Aufnahme der Mitglieder und Mitgliedsorganisationen ist der Vorstand verantwortlich.}

\abs{5}{\removed}

\abs{6}{\removed}

\art{5}{Ausschluss}

\abs{1}{Der Ausschluss aus der PPS erfolgt bei schwerwiegender Missachtung der Vereinsgrundsätze auf Antrag des Vorstandes durch einen Schiedsgerichtsentscheid.}

\abs{2}{Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch. Offene Forderungen bleiben bestehen.}

\abs{3}{Ausgeschlossene Mitglieder können nur mit Mehrheitsbeschluss der Piratenversammlung wieder Mitglieder werden.}

\art{6}{Allgemeine Pflichten}

\abs{1}{Jedes Mitglied ist verpflichtet, für die Grundsätze der PPS einzustehen.}

\abs{2}{Jeder Pirat und jede Mitgliedsorganisation, ausgenommen Gebietsparteien, muss zur Finanzierung der PPS einen jährlichen Mitgliederbeitrag gemäss Finanzordnung entrichten.}

\abs{3}{Mitglieder begegnen sich im Geiste der Kameradschaft.}

\abs{4}{Neumitglieder, welche noch keinen Mitgliederbeitrag gezahlt haben gelten als Sympathisanten bis der Mitgliederbeitrag bei der PPS eingetroffen ist.}

\abs{5}{Piraten welche ihren Mitgliederbeitrag gemäss Finanzordnung nicht bezahlt haben werden automatisch zu Sympathisanten.}

\abs{6}{Bei Sympathisanten, welche ein volles Rechnungsjahr keinen Mitgliederbeitrag entrichtet haben, wird am darauf folgenden 1. April bei erneuter Nichtbezahlung der Austritt vermutet.}

\section{Kapitel 3: Organisation}

\art{7}{Organe}

\abs{1}{Die Organe der PPS sind:}

\lit{a}{Piratenversammlung (PV);}

\lit{b}{Vorstand;}

\lit{b\uber{bis}}{Präsidium;}

\lit{b\uber{ter}}{Geschäftsleitung;}

\lit{c}{Geschäftsprüfungskommission (GPK);}

\lit{c\uber{bis}}{Antragskommission;}

\lit{d}{\removed}

\lit{e}{Arbeitsgruppen.}

\art{8}{Piratenversammlung}

\abs{1}{Die Piratenversammlung (PV) bildet das oberste Organ des Vereins.}

\abs{2}{Eine ordentliche Piratenversammlung findet alljährlich im letzten Quartal des Vereinsjahres statt.}

\abs{3}{Eine ausserordentliche Piratenversammlung kann nur durch den Vorstand einberufen werden, wozu er verpflichtet ist, wenn es ein Fünftel der Piraten verlangt.}

\abs{4}{Die Piratenversammlung ist zuständig für:}

\lit{a}{Genehmigung der Versammlungsordnung und Abstimmungsordnung;}

\lit{b}{Abnahme des Protokolls der vorangegangenen Piratenversammlung;}

\lit{c}{Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung;}

\lit{d}{Abnahme des ordentlichen Budgets für das laufende Rechnungsjahr;}

\lit{e}{Déchargeerteilung der Vorstandsmitglieder;}

\lit{f}{Die Absetzung der Vorstandsmitglieder,der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Abstimmungsbeauftragten durch eine Zweidrittelmehrheit;}

\lit{g}{Wahl des Vorstandes;}

\lit{h}{Wahl der Geschäftsprüfungskommission;}

\lit{i}{\removed}

\lit{j}{Statutenänderungen;}

\lit{k}{\removed}

\lit{l}{Erledigung aller Anträge und Geschäfte der Traktandenliste.}

\lit{m}{die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Piratengerichts.}

\lit{n}{Wahl der Antragskommission}

\abs{5}{Die Piratenversammlung muss mindestens einen Monat im Voraus per E-Mail oder Briefpost angekündigt werden.}

\abs{6}{Im Beisein aller Piraten kann eine Universalversammlung abgehalten werden. In diesem Falle können auch Beschlüsse gefasst werden, die vorher nicht angekündigt wurden.}

\art{9}{Vorstand}

\abs{1}{Der Vorstand setzt sich aus den Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsleitung zusammen.}

\abs{2}{\removed}

\abs{3}{Die Amtszeit der Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsleitung beträgt zwei Vereinsjahre.}

\abs{4}{\removed}

\abs{5}{\removed}

\abs{6}{Das Präsidium und die Geschäftsleitung haben gegenüber den Beschlüssen des jeweils anderen Organs ein Konsultationsrecht. Wird dieses Recht angemeldet, so entscheidet der Vorstand über die Angelegenheit.}

\abs{7}{Der Vorstand regelt die spezifischen Kompetenzen und Zuständigkeiten des Präsidiums, der Geschäftsleitung und des Vorstands in einem Geschäftsreglement.}

\abs{8}{Ist die Kompetenz oder Zuständigkeit in einer Angelegenheit umstritten, so entscheidet der Vorstand über die Kompetenz oder Zuständigkeit.}

\art{9bis}{Präsidium}

\abs{1}{Das Präsidium setzt sich aus fünf Piraten zusammen. Er besteht aus:}

\lit{a}{Präsidenten;}

\lit{b}{vier Vizepräsidenten;}

\abs{2}{Nicht mehr als drei Mitglieder des Präsidiums haben ihren Lebensmittelpunkt in der deutschen beziehungsweise lateinischen Schweiz.}

\abs{3}{Der Präsident führt den Vorsitz im Vorstand und representiert die Partei gegenüber der Öffentlichkeit.}

\abs{4}{Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten mit Fokus auf ihren Landesteil.}

\abs{5}{Das Präsidium regelt die Verteilung weiterer Aufgaben in einem Pflichtenheft.}

\abs{6}{Das Präsidium regelt die Vertretung eines ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Mitglieds der Präsidiums.}

\abs{7}{Aufgaben und Kompetenzen des Präsidiums sind:}

\lit{a}{die strategische Leitung der PPS und die Wahrung der Parteiinteressen;}

\lit{b}{die Erarbeitung, Anpassung und Kommunikation einer lang- und mittelfristigen Strategie zur Erreichung der poltischen Ziele der Piratenpartei;}

\lit{c}{die Einarbeitung der Beschlüsse der Piratenversammlung und der Urabstimmung in die Strategie;}

\lit{d}{die Beschlussfassung in Angelegenheiten von strategischer Bedeutung, die nicht ausdrücklich durch die Statuten anderen Organen zugeschrieben sind.}

\abs{8}{Die Aufgaben und Kompetenzen gemäss den Statuten ermächtigen das Präsidium zu den entsprechenden Mitteln.}

\art{9ter}{Geschäftsleitung}

\abs{1}{Die Geschäftsleitung setzt sich aus fünf Piraten zusammen. Er besteht aus:}

\lit{a}{Geschäftsleiter;}

\lit{b}{Aktuar;}

\lit{c}{Registrar;}

\lit{d}{Schatzmeister;}

\lit{e}{Koordinator.}

\abs{2}{Die Mitglieder des Präsidiums können nicht gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung sein.}

\abs{3}{Der Geschäftsleiter führt den Vorsitz in der Geschäftsleitung.}

\abs{4}{Der Aktuar ist verantwortlich für die Erstellung, PUblikation und Archivierung der Protokolle der Piratenversammlung, der Statuten und der Ordnungen innert 4 Wochen. Er ist zudem Verantwortlich für die Erstellung, Publikation und Archivierung sämtlicher Protokolle und Reglemente des Vorstandes und seiner Organe, der Verträge sowie der Weisungen und führt den Schriftverkehr mit Dritten.}

\abs{5}{Der Registrar führt das Mitgliederverzeichnis, betreut die Mitglieder und organisiert die Urabstimmung.}

\abs{6}{Der Schatzmeister führt die Buchhaltung und erledigt weitere Aufgaben gemäss Finanzordnung.}

\abs{7}{Der Koordinator leitet die Arbeitsgruppen und koordiniert die Arbeiten mit den Kantonalen Sektionen.}

\abs{8}{Die Geschäftsleitung regelt die Verteilung weiterer Aufgaben in einem Pflichtenheft.}

\abs{9}{Die Geschäftsleitung regelt die Vertretung eines ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Mitglieds der Geschäftsleitung.}

\abs{10}{Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung sind:}

\lit{a}{die operative Leitung der PPS gemäss der strategischen Vorgaben des Präsidiums;}

\lit{b}{die Umsetzung der Beschlüsse der Piratenversammlung und der Urabstimmung;}

\lit{c}{die Beschlussfassung in Angelegenheiten ohne strategische Bedeutung, die nicht ausdrücklich durch die Statuten anderen Organen zugeschrieben sind.}

\abs{11}{Die Aufgaben und Kompetenzen gemäss den Statuten ermächtigen die Geschäftsleitung zu den entsprechenden Mitteln.}

\art{10}{Geschäftsprüfungskommission}

\abs{1}{Die Geschäftsprüfungkommission übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Vorstandes, der Arbeitsgruppen, des Piratengerichts, der Antragskommission und der anderen Träger von Parteiaufgaben aus. Die Geschäftsprüfungkommission legt dabei den Schwerpunkt auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Angemessenheit.}

\abs{1bis}{Die Geschäftsprüfungkommission prüft insbesondere}

\lit{a}{die Korrektheit und Vollständigkeit der Buchführung,}

\lit{b}{den demokratischen und regelkonformen Ablauf von Abstimmungen und Wahlen.}

\abs{1ter}{Die Geschäftsprüfungskommission kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Einsicht nehmen in}

\lit{a}{die Buchführung,}

\lit{b}{das Mitgliederverzeichnis,}

\lit{c}{die Protokolle der in Abs. 1 genannten Organe,}

\lit{d}{die offizielle Korrespondez der in Abs. 1 genannten Organe,}

\lit{e}{alle Verträge und Absprachen, welche die in Abs. 1 genannten Organe untereinander sowie mit Dritten eingehen.}

\abs{2}{Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus einem Präsidenten und 4 weiteren Mitgliedern. Der Präsident und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind Piraten.}

\abs{2bis}{Die Geschäftsprüfungskommission wählt aus ihrer Mitte einen Vizepräsidenten, der einen ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Präsidenten vertritt.}

\abs{3}{Die Geschäftsprüfungskommission kann jederzeit Bericht erstatten. Eine jährliche Berichterstattung an der ordentlichen Piratenversammlung ist obligatorisch.}

\abs{4}{Die Amtszeit des Präsidenten und der weiteren Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission beträgt drei Vereinsjahre.}

\abs{4bis}{\removed}

\abs{5}{Der Präsident und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.}

\art{10bis}{Antragskommission}

\abs{1}{Die Antragskommission berät vor jeder Piratenversammlung über die vorliegenden Anträge.}

\abs{2}{Die Antragskommission besteht aus einem Präsidenten und bis zu 10 weiteren Mitgliedern. Der Präsident und die Mitglieder der Antragskommission sind Piraten.}

\abs{3}{Die Antragskommission wählt aus ihrer Mitte einen Vizepräsidenten, der einen ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Präsidenten vertritt.}

\abs{4}{Die Amtszeit des Präsidenten und der weiteren Mitglieder der Antragskommission beträgt zwei Vereinsjahre.}

\abs{5}{\removed}

\abs{6}{Die Antragskommission kann weitere Personen in beratender Funktion aufnehmen. Diese haben kein Stimmrecht.}

\abs{7}{Die Antragskommission kann dem Antragssteller inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorschlagen. Die Vorschläge sind nicht bindend.}

\abs{8}{Die Antragskommission entpfiehlt die Traktandierung von Anträgen an die Piratenversammlung. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie}

\lit{a}{die Vereinbarkeit des Antrags mit übergeordnetem Recht,}

\lit{b}{die Durchführbarkeit des Antrags,}

\lit{c}{die Wichtigkeit des Antrags, wenn zu viele Anträge vorliegen,}

\lit{d}{die Einhaltung für der formalen Anforderungen gemäss Versammlungsordnung.}

\abs{}{Die Piratenversammlung kann auf nicht traktandierte Anträge trotzdem eintreten oder auf traktandierte nicht eintreten.}

\abs{9}{Die Antragskommission dokumentiert ihre Entscheidungen und Empfehlungen in einer Abstimmungsdokumentation zuhanden der Piratenversammlung.}

\abs{10}{Die Antragskommission entscheidet, auf Antrag, innert Wochenfrist über die Durchführung einer Urabstimmung. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie}

\lit{a}{die Vereinbarkeit des Antrags mit übergeordnetem Recht,}

\lit{b}{die Durchführbarkeit des Antrags,}

\lit{c}{die Wichtigkeit des Antrags, wenn sehr viele Anträge vorliegen.}

\art{11}{\removed}

\art{12}{Arbeitsgruppen}

\abs{1}{Der Vorstand, das Präsidium und die Geschäftsleitung können Arbeitsgruppen (AG) gründen und besetzen.}

\abs{2}{Die Pflichten und Kompetenzen der Arbeitsgruppen werden durch das gründende Organ in einem Pflichtenheft geregelt. Dabei kann das gründende Organ nur Kompetenzen weitergeben, die ihm selbst zustehen.}

\abs{3}{Im Pflichtenheft einer Arbeitsgruppe müssen folgende Angaben zwingend geregelt sein:}

\lit{a}{Bestimmung wer Mitglied der Arbeitsgruppe werden kann;}

\lit{b}{Regelung wie die Leitung der Arbeitsgruppe bestimmt wird;}

\lit{c}{Zweck der Arbeitsgruppe;}

\lit{d}{Rechte und Pflichten der Arbeitsgruppe.}

\abs{4}{Beim Vorstand, beim Präsidium und bei der Geschäftsleitung kann eine Arbeitsgruppe beantragt werden. Mit einem Antrag zusammen muss ein Pflichtenheft eingereicht werden.}

\abs{5}{Das Organ, welches eine Arbeitsgruppe gegründet hat, kann das Pflichtenhet der Arbeitsgruppe jederzeit ändern.}

\abs{6}{Das Organ, welches eine Arbeitsgruppe gegründet hat, kann diese wieder auflösen. Alternativ kann es bei der Kreation eine Auflösungsbedingung angegeben.}

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 # \section{Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen}
2
3
4
5 ## \art{1}{Name und Sitz}
6
7 **\abs{1}**{Unter dem Namen «Piratenpartei Schweiz», «Parti
8 Pirate Suisse», «Partito Pirata Svizzero», «Partida da
9 Pirats Svizra», auch PPS abgekürzt, besteht eine Partei im
10 Sinne von Art. 137 BV und ein Verein im Sinne von Art. 60
11 ff. des ZGB mit Sitz in Vallorbe VD.}
12
13
14
15 ## \art{2}{Zweck}
16
17 **\abs{1}**{Die Piratenpartei Schweiz hat zum Zweck in der
18 Schweiz Politik zu betreiben und die politischen Interessen
19 ihrer Mitglieder zu vertreten.}
20
21 **\abs{2}**{Die Ziele der Piratenpartei Schweiz umfassen
22 insbesondere:}
23
24 *\lit{a}*{den freien Zugang zu Wissen und Kultur zu
25 fördern;}
26
27 *\lit{b}*{den Schutz der Privatsphäre und die
28 informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung zu
29 stärken;}
30
31 *\lit{c}*{die Bekämpfung von Medienverboten und Zensur;}
32
33 *\lit{d}*{einen transparenten Staat zu fördern;}
34
35 *\lit{e}*{die Einschränkung von schädlichen Monopolen;}
36
37 *\lit{f}*{die Stärkung der Menschenrechte, Demokratie und
38 Rechtsstaatlichkeit.}
39
40 **\abs{3}**{Zu diesem Zweck will die Piratenpartei Schweiz
41 namentlich durch die Piraten in den Legislativen, Exekutiven
42 und Judikativen des Bundes und aller Kantone und Gemeinden
43 Einsitz nehmen.}
44
45 **\abs{4}**{Zu diesem Zweck arbeitet die Piratenpartei
46 Schweiz mit Piratenparteien weltweit zusammen.}
47
48
49
50 # \section{Kapitel 2: Mitgliedschaft}
51
52
53
54 ## \art{3}{Arten von Mitgliedschaft}
55
56 **\abs{1}**{Mitglieder der PPS sind:}
57
58 *\lit{a}*{natürliche Personen, die als Piraten bezeichnet
59 werden;}
60
61 *\lit{b}*{juristische Personen, die als
62 Mitgliedsorganisationen bezeichnet werden;}
63
64 *\lit{c}*{natürliche Personen, die keinen Mitgliederbeitrag
65 bezahlen und als Sympathisanten bezeichnet werden.}
66
67 **\abs{2}**{Die Gebietsparteien der PPS, insbesondere die
68 gemäss Art. 20 dieser Statuten anerkannten Kantonalen
69 Sektionen, sind Mitgliedsorganisationen.}
70
71
72
73 ## \art{4}{Ein- und Austritt}
74
75 **\abs{1}**{Pirat bei der PPS kann jede natürliche Person
76 werden, welche die Grundsätze sowie die Statuten der PPS
77 anerkennen.}
78
79 **\abs{2}**{Mitgliedsorganisation bei der PPS kann jede
80 juristische Person werden, deren Vereinsgrundsätze den
81 Zwecken der PPS nicht widersprechen.}
82
83 **\abs{3}**{Eintritts- und Austrittsgesuche können
84 eingereicht werden durch:}
85
86 *\lit{a}*{Brief;}
87
88 *\lit{b}*{Webformular;}
89
90 *\lit{c}*{E-Mail;}
91
92 **\abs{4}**{Für die Aufnahme der Mitglieder und
93 Mitgliedsorganisationen ist der Vorstand verantwortlich.}
94
95 **\abs{5}**{\removed}
96
97 **\abs{6}**{\removed}
98
99
100
101 ## \art{5}{Ausschluss}
102
103 **\abs{1}**{Der Ausschluss aus der PPS erfolgt bei
104 schwerwiegender Missachtung der Vereinsgrundsätze auf Antrag
105 des Vorstandes durch einen Schiedsgerichtsentscheid.}
106
107 **\abs{2}**{Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen
108 werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch.
109 Offene Forderungen bleiben bestehen.}
110
111 **\abs{3}**{Ausgeschlossene Mitglieder können nur mit
112 Mehrheitsbeschluss der Piratenversammlung wieder Mitglieder
113 werden.}
114
115
116
117 ## \art{6}{Allgemeine Pflichten}
118
119 **\abs{1}**{Jedes Mitglied ist verpflichtet, für die
120 Grundsätze der PPS einzustehen.}
121
122 **\abs{2}**{Jeder Pirat und jede Mitgliedsorganisation,
123 ausgenommen Gebietsparteien, muss zur Finanzierung der PPS
124 einen jährlichen Mitgliederbeitrag gemäss Finanzordnung
125 entrichten.}
126
127 **\abs{3}**{Mitglieder begegnen sich im Geiste der
128 Kameradschaft.}
129
130 **\abs{4}**{Neumitglieder, welche noch keinen
131 Mitgliederbeitrag gezahlt haben gelten als Sympathisanten
132 bis der Mitgliederbeitrag bei der PPS eingetroffen ist.}
133
134 **\abs{5}**{Piraten welche ihren Mitgliederbeitrag gemäss
135 Finanzordnung nicht bezahlt haben werden automatisch zu
136 Sympathisanten.}
137
138 **\abs{6}**{Bei Sympathisanten, welche ein volles
139 Rechnungsjahr keinen Mitgliederbeitrag entrichtet haben,
140 wird am darauf folgenden 1. April bei erneuter
141 Nichtbezahlung der Austritt vermutet.}
142
143
144
145
146
147 # \section{Kapitel 3: Organisation}
148
149
150
151 ## \art{7}{Organe}
152
153 **\abs{1}**{Die Organe der PPS sind:}
154
155 *\lit{a}*{Piratenversammlung (PV);}
156
157 *\lit{b}*{Vorstand;}
158
159 *\lit{b\uber{bis}}*{Präsidium;}
160
161 *\lit{b\uber{ter}}*{Geschäftsleitung;}
162
163 *\lit{c}*{Geschäftsprüfungskommission (GPK);}
164
165 *\lit{c\uber{bis}}*{Antragskommission;}
166
167 *\lit{d}*{\removed}
168
169 *\lit{e}*{Arbeitsgruppen.}
170
171
172
173 ## \art{8}{Piratenversammlung}
174
175 **\abs{1}**{Die Piratenversammlung (PV) bildet das oberste
176 Organ des Vereins.}
177
178 **\abs{2}**{Eine ordentliche Piratenversammlung findet
179 alljährlich im letzten Quartal des Vereinsjahres statt.}
180
181 **\abs{3}**{Eine ausserordentliche Piratenversammlung kann
182 nur durch den Vorstand einberufen werden, wozu er
183 verpflichtet ist, wenn es ein Fünftel der Piraten verlangt.}
184
185 **\abs{4}**{Die Piratenversammlung ist zuständig für:}
186
187 *\lit{a}*{Genehmigung der Versammlungsordnung und
188 Abstimmungsordnung;}
189
190 *\lit{b}*{Abnahme des Protokolls der vorangegangenen
191 Piratenversammlung;}
192
193 *\lit{c}*{Abnahme des Jahresberichtes und der
194 Jahresrechnung;}
195
196 *\lit{d}*{Abnahme des ordentlichen Budgets für das laufende
197 Rechnungsjahr;}
198
199 *\lit{e}*{Déchargeerteilung der Vorstandsmitglieder;}
200
201 *\lit{f}*{Die Absetzung der Vorstandsmitglieder,der
202 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der
203 Abstimmungsbeauftragten durch eine Zweidrittelmehrheit;}
204
205 *\lit{g}*{Wahl des Vorstandes;}
206
207 *\lit{h}*{Wahl der Geschäftsprüfungskommission;}
208
209 *\lit{i}*{\removed}
210
211 *\lit{j}*{Statutenänderungen;}
212
213 *\lit{k}*{\removed}
214
215 *\lit{l}*{Erledigung aller Anträge und Geschäfte der
216 Traktandenliste.}
217
218 *\lit{m}*{die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und
219 der Richter des Piratengerichts.}
220
221 *\lit{n}*{Wahl der Antragskommission}
222
223 **\abs{5}**{Die Piratenversammlung muss mindestens einen
224 Monat im Voraus per E-Mail oder Briefpost angekündigt
225 werden.}
226
227 **\abs{6}**{Im Beisein aller Piraten kann eine
228 Universalversammlung abgehalten werden. In diesem Falle
229 können auch Beschlüsse gefasst werden, die vorher nicht
230 angekündigt wurden.}
231
232
233
234 ## \art{9}{Vorstand}
235
236 **\abs{1}**{Der Vorstand setzt sich aus den Mitglieder des
237 Präsidiums und der Geschäftsleitung zusammen.}
238
239 **\abs{2}**{\removed}
240
241 **\abs{3}**{Die Amtszeit der Mitglieder des Präsidiums und
242 der Geschäftsleitung beträgt zwei Vereinsjahre.}
243
244 **\abs{4}**{\removed}
245
246 **\abs{5}**{\removed}
247
248 **\abs{6}**{Das Präsidium und die Geschäftsleitung haben
249 gegenüber den Beschlüssen des jeweils anderen Organs ein
250 Konsultationsrecht. Wird dieses Recht angemeldet, so
251 entscheidet der Vorstand über die Angelegenheit.}
252
253 **\abs{7}**{Der Vorstand regelt die spezifischen Kompetenzen
254 und Zuständigkeiten des Präsidiums, der Geschäftsleitung und
255 des Vorstands in einem Geschäftsreglement.}
256
257 **\abs{8}**{Ist die Kompetenz oder Zuständigkeit in einer
258 Angelegenheit umstritten, so entscheidet der Vorstand über
259 die Kompetenz oder Zuständigkeit.}
260
261
262
263 ## \art{9bis}{Präsidium}
264
265 **\abs{1}**{Das Präsidium setzt sich aus fünf Piraten
266 zusammen. Er besteht aus:}
267
268 *\lit{a}*{Präsidenten;}
269
270 *\lit{b}*{vier Vizepräsidenten;}
271
272 **\abs{2}**{Nicht mehr als drei Mitglieder des Präsidiums
273 haben ihren Lebensmittelpunkt in der deutschen
274 beziehungsweise lateinischen Schweiz.}
275
276 **\abs{3}**{Der Präsident führt den Vorsitz im Vorstand und
277 representiert die Partei gegenüber der Öffentlichkeit.}
278
279 **\abs{4}**{Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten
280 mit Fokus auf ihren Landesteil.}
281
282 **\abs{5}**{Das Präsidium regelt die Verteilung weiterer
283 Aufgaben in einem Pflichtenheft.}
284
285 **\abs{6}**{Das Präsidium regelt die Vertretung eines
286 ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Mitglieds der
287 Präsidiums.}
288
289 **\abs{7}**{Aufgaben und Kompetenzen des Präsidiums sind:}
290
291 *\lit{a}*{die strategische Leitung der PPS und die Wahrung
292 der Parteiinteressen;}
293
294 *\lit{b}*{die Erarbeitung, Anpassung und Kommunikation einer
295 lang- und mittelfristigen Strategie zur Erreichung der
296 poltischen Ziele der Piratenpartei;}
297
298 *\lit{c}*{die Einarbeitung der Beschlüsse der
299 Piratenversammlung und der Urabstimmung in die Strategie;}
300
301 *\lit{d}*{die Beschlussfassung in Angelegenheiten von
302 strategischer Bedeutung, die nicht ausdrücklich durch die
303 Statuten anderen Organen zugeschrieben sind.}
304
305 **\abs{8}**{Die Aufgaben und Kompetenzen gemäss den Statuten
306 ermächtigen das Präsidium zu den entsprechenden Mitteln.}
307
308
309
310 ## \art{9ter}{Geschäftsleitung}
311
312 **\abs{1}**{Die Geschäftsleitung setzt sich aus fünf Piraten
313 zusammen. Er besteht aus:}
314
315 *\lit{a}*{Geschäftsleiter;}
316
317 *\lit{b}*{Aktuar;}
318
319 *\lit{c}*{Registrar;}
320
321 *\lit{d}*{Schatzmeister;}
322
323 *\lit{e}*{Koordinator.}
324
325 **\abs{2}**{Die Mitglieder des Präsidiums können nicht
326 gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung sein.}
327
328 **\abs{3}**{Der Geschäftsleiter führt den Vorsitz in der
329 Geschäftsleitung.}
330
331 **\abs{4}**{Der Aktuar ist verantwortlich für die
332 Erstellung, PUblikation und Archivierung der Protokolle der
333 Piratenversammlung, der Statuten und der Ordnungen innert 4
334 Wochen. Er ist zudem Verantwortlich für die Erstellung,
335 Publikation und Archivierung sämtlicher Protokolle und
336 Reglemente des Vorstandes und seiner Organe, der Verträge
337 sowie der Weisungen und führt den Schriftverkehr mit
338 Dritten.}
339
340 **\abs{5}**{Der Registrar führt das Mitgliederverzeichnis,
341 betreut die Mitglieder und organisiert die Urabstimmung.}
342
343 **\abs{6}**{Der Schatzmeister führt die Buchhaltung und
344 erledigt weitere Aufgaben gemäss Finanzordnung.}
345
346 **\abs{7}**{Der Koordinator leitet die Arbeitsgruppen und
347 koordiniert die Arbeiten mit den Kantonalen Sektionen.}
348
349 **\abs{8}**{Die Geschäftsleitung regelt die Verteilung
350 weiterer Aufgaben in einem Pflichtenheft.}
351
352 **\abs{9}**{Die Geschäftsleitung regelt die Vertretung eines
353 ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Mitglieds der
354 Geschäftsleitung.}
355
356 **\abs{10}**{Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung
357 sind:}
358
359 *\lit{a}*{die operative Leitung der PPS gemäss der
360 strategischen Vorgaben des Präsidiums;}
361
362 *\lit{b}*{die Umsetzung der Beschlüsse der
363 Piratenversammlung und der Urabstimmung;}
364
365 *\lit{c}*{die Beschlussfassung in Angelegenheiten ohne
366 strategische Bedeutung, die nicht ausdrücklich durch die
367 Statuten anderen Organen zugeschrieben sind.}
368
369 **\abs{11}**{Die Aufgaben und Kompetenzen gemäss den
370 Statuten ermächtigen die Geschäftsleitung zu den
371 entsprechenden Mitteln.}
372
373
374
375 ## \art{10}{Geschäftsprüfungskommission}
376
377 **\abs{1}**{Die Geschäftsprüfungkommission übt die
378 Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Vorstandes, der
379 Arbeitsgruppen, des Piratengerichts, der Antragskommission
380 und der anderen Träger von Parteiaufgaben aus. Die
381 Geschäftsprüfungkommission legt dabei den Schwerpunkt auf
382 die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit,
383 Wirksamkeit und Angemessenheit.}
384
385 **\abs{1bis}**{Die Geschäftsprüfungkommission prüft
386 insbesondere}
387
388 *\lit{a}*{die Korrektheit und Vollständigkeit der
389 Buchführung,}
390
391 *\lit{b}*{den demokratischen und regelkonformen Ablauf von
392 Abstimmungen und Wahlen.}
393
394 \abs{1ter}{Die Geschäftsprüfungskommission kann zur
395 Erfüllung ihrer Aufgaben Einsicht nehmen in}
396
397 *\lit{a}*{die Buchführung,}
398
399 *\lit{b}*{das Mitgliederverzeichnis,}
400
401 *\lit{c}*{die Protokolle der in Abs. 1 genannten Organe,}
402
403 *\lit{d}*{die offizielle Korrespondez der in Abs. 1
404 genannten Organe,}
405
406 *\lit{e}*{alle Verträge und Absprachen, welche die in Abs. 1
407 genannten Organe untereinander sowie mit Dritten eingehen.}
408
409 **\abs{2}**{Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus
410 einem Präsidenten und 4 weiteren Mitgliedern. Der Präsident
411 und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sind
412 Piraten.}
413
414 **\abs{2bis}**{Die Geschäftsprüfungskommission wählt aus
415 ihrer Mitte einen Vizepräsidenten, der einen
416 ausgeschiedenen, verhinderten oder abwesenden Präsidenten
417 vertritt.}
418
419 **\abs{3}**{Die Geschäftsprüfungskommission kann jederzeit
420 Bericht erstatten. Eine jährliche Berichterstattung an der
421 ordentlichen Piratenversammlung ist obligatorisch.}
422
423 **\abs{4}**{Die Amtszeit des Präsidenten und der weiteren
424 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission beträgt drei
425 Vereinsjahre.}
426
427 **\abs{4bis}**{\removed}
428
429 **\abs{5}**{Der Präsident und die Mitglieder der
430 Geschäftsprüfungskommission dürfen nicht Mitglied des
431 Vorstandes sein.}
432
433
434
435 ## \art{10bis}{Antragskommission}
436
437 **\abs{1}**{Die Antragskommission berät vor jeder
438 Piratenversammlung über die vorliegenden Anträge.}
439
440 **\abs{2}**{Die Antragskommission besteht aus einem
441 Präsidenten und bis zu 10 weiteren Mitgliedern. Der
442 Präsident und die Mitglieder der Antragskommission sind
443 Piraten.}
444
445 **\abs{3}**{Die Antragskommission wählt aus ihrer Mitte
446 einen Vizepräsidenten, der einen ausgeschiedenen,
447 verhinderten oder abwesenden Präsidenten vertritt.}
448
449 **\abs{4}**{Die Amtszeit des Präsidenten und der weiteren
450 Mitglieder der Antragskommission beträgt zwei Vereinsjahre.}
451
452 **\abs{5}**{\removed}
453
454 **\abs{6}**{Die Antragskommission kann weitere Personen in
455 beratender Funktion aufnehmen. Diese haben kein Stimmrecht.}
456
457 **\abs{7}**{Die Antragskommission kann dem Antragssteller
458 inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorschlagen. Die
459 Vorschläge sind nicht bindend.}
460
461 **\abs{8}**{Die Antragskommission entpfiehlt die
462 Traktandierung von Anträgen an die Piratenversammlung. Bei
463 ihrer Entscheidung berücksichtigt sie}
464
465 *\lit{a}*{die Vereinbarkeit des Antrags mit übergeordnetem
466 Recht,}
467
468 *\lit{b}*{die Durchführbarkeit des Antrags,}
469
470 *\lit{c}*{die Wichtigkeit des Antrags, wenn zu viele Anträge
471 vorliegen,}
472
473 *\lit{d}*{die Einhaltung für der formalen Anforderungen
474 gemäss Versammlungsordnung.}
475
476 \abs{}{Die Piratenversammlung kann auf nicht traktandierte
477 Anträge trotzdem eintreten oder auf traktandierte nicht
478 eintreten.}
479
480 **\abs{9}**{Die Antragskommission dokumentiert ihre
481 Entscheidungen und Empfehlungen in einer
482 Abstimmungsdokumentation zuhanden der Piratenversammlung.}
483
484 **\abs{10}**{Die Antragskommission entscheidet, auf Antrag,
485 innert Wochenfrist über die Durchführung einer Urabstimmung.
486 Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie}
487
488 *\lit{a}*{die Vereinbarkeit des Antrags mit übergeordnetem
489 Recht,}
490
491 *\lit{b}*{die Durchführbarkeit des Antrags,}
492
493 *\lit{c}*{die Wichtigkeit des Antrags, wenn sehr viele
494 Anträge vorliegen.}
495
496
497
498 ## \art{11}{\removed}
499
500
501
502 ## \art{12}{Arbeitsgruppen}
503
504 **\abs{1}**{Der Vorstand, das Präsidium und die
505 Geschäftsleitung können Arbeitsgruppen (AG) gründen und
506 besetzen.}
507
508 **\abs{2}**{Die Pflichten und Kompetenzen der Arbeitsgruppen
509 werden durch das gründende Organ in einem Pflichtenheft
510 geregelt. Dabei kann das gründende Organ nur Kompetenzen
511 weitergeben, die ihm selbst zustehen.}
512
513 **\abs{3}**{Im Pflichtenheft einer Arbeitsgruppe müssen
514 folgende Angaben zwingend geregelt sein:}
515
516 *\lit{a}*{Bestimmung wer Mitglied der Arbeitsgruppe werden
517 kann;}
518
519 *\lit{b}*{Regelung wie die Leitung der Arbeitsgruppe
520 bestimmt wird;}
521
522 *\lit{c}*{Zweck der Arbeitsgruppe;}
523
524 *\lit{d}*{Rechte und Pflichten der Arbeitsgruppe.}
525
526 **\abs{4}**{Beim Vorstand, beim Präsidium und bei der
527 Geschäftsleitung kann eine Arbeitsgruppe beantragt werden.
528 Mit einem Antrag zusammen muss ein Pflichtenheft eingereicht
529 werden.}
530
531 **\abs{5}**{Das Organ, welches eine Arbeitsgruppe gegründet
532 hat, kann das Pflichtenhet der Arbeitsgruppe jederzeit
533 ändern.}
534
535 **\abs{6}**{Das Organ, welches eine Arbeitsgruppe gegründet
536 hat, kann diese wieder auflösen. Alternativ kann es bei der
537 Kreation eine Auflösungsbedingung angegeben.}

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.