Beschluss: Positionspapier Suchtpolitik

Originalversion

Suchtmittelpolitik

Präambel

Heute sind viele psychoaktive Substanzen verboten, was dazu führt, dass harmlose Freizeitkiffer kriminalisiert werden, Justiz und Polizei mit Drogendelikten beschäftigt sind, und die organisierte Kriminalität Milliarden umsetzt. Eine vernünftige Drogenpolitik muss bei den vier Pfeilern Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression auf Verhältnismässigkeit achten. In der aktuellen Politik werden die Möglichkeiten einer liberalen Regelung nicht ausgeschöpft. Dieser Zustand ist unserer Meinung nach unhaltbar. Deshalb fordern wir eine liberalere Drogenpolitik mit dem Ziel die Freiheit zu erhöhen und die Kriminalität zu senken ohne eine Zunahme der Schwerstabhängigen oder des Drogenkonsums Jugendlicher zu bewirken.

Inhaltliche Darlegung

Die vier Säulen der Drogenpolitik, Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression, sind in einer liberalen Gesellschaft nur verhältnismässig, wenn sie den gesellschaftlichen Wandel reflektieren. Im folgenden versuchen wir Vorschläge in drei Aspekten von Drogenpolitik zu unterbreiten, um diesem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen.

Typisierung nach Härtegrad

Die Vorstellung, dass sich Suchtmittel kategorisch in gesellschaftlich akzeptierte Konsumgüter und geächtete Drogen einteilen lassen, ist veraltet. Die Legalität verschiedener Suchtmittel hat nur noch wenig mit der gesellschaftlichen Realität bezüglich Suchtpotenzial, direkter und indirekter Gesundheitsgefährdung und tatsächlichem Konsum zu tun. Eine differenzierte Typisierung von Suchtmittels mit entsprechender Regelung ist notwendig.

Weiche Drogen

Der Besitz und Privatkonsum, sowie der Anbau und die Herstellung zum Eigengebrauch, weicher Drogen, insbesondere von Marihuana, soll legalisiert werden. Einfuhr, gewerbsmässiger Anbau, Herstellung und Handel sollen durch Gesetze reglementiert werden, wie dies Heute bereits bei Alkohol der Fall ist. Dabei soll insbesondere dem Jugendschutz Rechnung getragen werden.

Partydrogen und halluzinogene Drogen

Partydrogen und halluzinogene Drogen mit möglichst geringen Gesundheitsrisiken sollen an entsprechenden Anlässen, die nur Erwachsenen zugänglich sind, verkauft und konsumiert werden dürfen. Dazu sollen Regeln für den sicheren Genuss dieser Substanzen erlassen werden, die beispielsweise die Anwesenheit eines Arztes vorschreiben können. Einfuhr, Produktion und Handel mit diesen Substanzen soll lizenzierten und staatlich kontrollierten Unternehmen vorbehalten bleiben.

Harte Drogen

Harte Drogen wie Kokain und Heroin sollen als verschreibungspflichtige Substanzen behandelt werden, und nur gegen Rezept an Süchtige abgegeben werden. Die kontrollierte Drogenabgabe dient primär der Schadensminderung, weil eine Gesundheitsgefährdung durch illegal beschaffte Suchtmittel, die vergleichbar mit gefälschten Medikamenten keinerlei Qualitätsgarantien haben, gemindert wird. Die Gesundheit von Suchtmittelabhängigen ist ein Rechtsgut, das bei der Verhältnismässigkeitsprüfung von Repression bisher vernachlässigt wurde. Auch nicht vergessen werden dürfen die Gesundheitskosten, die durch Behandlungen infolge der Einnahme verschmutzter Suchtmittel entstehen.

Andere Süchte

Andere Süchte, beispielsweise nach Video- oder Glücksspielen, dem surfen im Internet oder anderen psychoaktiven Substanzen, die kein direktes körperliches Gefährdungspotential haben, sollen im Rahmen von Präventiv- und Schadenbegrenzungskampagnen angegangen werden. Verbote und andere Repressionsmassnahmen sind aber abzulehnen.

Freie Entscheidungen gegen die Sucht

Eine liberale Gesellschaft versucht so weit wie möglich Mechanismen der individuellen Entscheidungsfindung zur Reglementierung von gesellschaftlich unerwünschten Handlungen einzusetzen. Ein Individuum soll sich unter gesellschaftlichen Rahmenbedingungen freiwillig zu einen konformen Verhalten entscheiden. Der Mensch soll nicht das Gefühl haben durch Zwänge und Verbote gelenkt zu sein. Viel mehr sollen Entscheidungen auf Grund von individuellen Kosten-Nutzen Überlegungen getroffen werden. Gerade in der Drogentherapie ist die bewusste Entscheidung des Süchtigen aufzuhören sehr viel effektiver als ein Zwang zu Abstinenz. Insofern müssen die Faktoren gestärkt werden, die einem Individuum zum freiwilligen Entscheid gegen den Konsum von Suchtmitteln verhelfen. Im Folgenden zeigen wir gesellschaftliche Mechanismen zur Stärkung individueller Entscheidungskompetenzen auf, die zu einem freiwilligen Verzicht auf Suchtmittel beitragen.

Zerschlagung des Wirkungskreises Drogensucht-Kriminalität

Jede Sucht ist eine selbst verstärkende Rückkopplung, das heisst die Suchthandlung führt direkt oder indirekt zu einer Verstärkung des Bedürfnisses diese Handlung zu wiederholen. Bei Drogensucht ist der Teufelskreis im Zusammenhang mit Kriminalität besonders verheerend. Drogensucht und Kriminalität bedingen sich gegenseitig. Aus Drogensucht entsteht Kriminalität und aus Kriminalität entsteht Drogensucht. Diese ausweglose Situation ist eine entscheidendes Problem beim Versuch von Süchtigen sich gegen Drogen zu entscheiden. Die Legalisierung von Suchtmitteln unter Rahmenbedingungen kann diesen Wirkungskreis zerschlagen.

Austrocknung des Drogensumpfes

Der Zusammenhang von Drogensucht und Kriminalität ist nicht nur individuell zu betrachten, sondern auch was organisierte Kriminalität betrifft. Die Illegalität von Suchtmitteln macht es dem Organisierten Verbrechen erst möglich daraus ein kriminelles Handelsgut zu machen. Sie profitieren von Illegalitätsrenten, die vergleichbar mit Monopolrenten dem Inhaber einer strukturellen Marktposition erhebliche Profite garantieren. Ein historisches Beispiel ist die Prohibition in den USA der 20er Jahre, wo das Verbot des Alkoholkonsums einem gewissen Al Capone zu Millionen und einem zweifelhaften Weltruhm verholfen hat. Dieser Effekt der Illegalitätsrente, die es der Organisierte Kriminalität gleichsam ökonomischen Akteuren ermöglicht einen eigenen Markt zu schaffen und zu besetzten, hat für das Individuum furchtbare Folgen. Nicht um sonst spricht mach von „abhängigen“ Kunden als den sichersten Kunden. Die Organisierte Kriminalität nützt ihre Marktposition aus, um den Abhängigen eine Entscheidung gegen die Droge zu verwehren. Die Legalisierung von Suchtmitteln und der Aufbau eines staatlich reglementierten Marktes bringt die Illegalitätsrente zum verschwinden. Ökonomisch, und die Organisierte Kriminalität ist in dieser Hinsicht ein ökonomisch orientierter Akteur, macht Drogenkriminalität keinen Sinn.

Liberalisierung durch reglementierten Markt

Es stellt sich die Frage, wie der Staat den Umgang mit Suchtmitteln organisieren soll, wenn grundsätzlich von einem legalen Konsum ausgegangen werden soll. Sicher ist die absolute Legalisierung keine Option. Den Umgang mit weichen Drogen marktwirtschaftlich zu regeln ist heikel, da ein Marktversagen droht. Es müssen also strikte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierbei geht es vor allem um die staatliche Kontrolle des Marktes, was für Qualität und Transparenz sorgen soll. Der staatlich regulierte Suchtmittelverkauf muss die Qualität im Sinne einer Gesundheitsgefährdung sicher stellen. Vergleichbar mit dem Verkauf von Tabak und Alkohol müssen Standards zu Produktion und Verkauf definiert werden. Hierbei darf der Jugendschutz nicht vergessen werden. Was die Transparenz betrifft, müssen dem Konsumenten die Kosten und Konsequenzen unübersehbar aufgezeigt werden. Gut informiert zu sein ist die Grundlage für eine frei und vernünftige Entscheidung und das ist das Ziel einer effektiven Drogenprävention. Deshalb schliessen sich Drogenprävention und eine staatlich regulierte Suchtmittelmarkt nicht gegenseitig aus. Für harte Drogen ist eine staatlich organisierte Drogenabgabe vorzuziehen. Wie bei verschreibungspflichtigen Substanzen muss die Abgabe ärztlich kontrolliert sein.

Schadensminderung durch Entstigmatisierung

Die moralische Gleichsetzung von weichen und harten Drogen hat zur Folge, dass es unmöglich ist für spezifische Suchtprobleme je nach Situation Lösungen zu finden. Zu oft kommt die Forderung nach der vollen Härte des Gesetzes mit dem Aufruf den Anfängen zu wehren. Es mag der politischen Profilierung dienen auf „Law and Order“ zu pochen, doch ist es nicht Lösungsorientiert. Viel mehr hat es eine Stigmatisierung zur Folge, die die individuelle Suchtproblematik noch verstärkt. Die gesellschaftliche Ächtung eines Konsumenten weicher Drogen beschleunigt die Abwärtsspirale in die Sucht und vergrössert die Gefahr zu harten Drogen zu greifen. Eine Entstigmatisierung der Sucht und das Verständnis, dass es sich dabei um eine Krankheit handelt, wirken schadensmindernd und erhöhen die Chance für eine Therapie.

Sucht ist eine Krankheit, kein moralischer Makel

Die Entstigmatisierung der Sucht ist in erster Linie keine politische sondern eine gesellschaftliches Forderung. Politisch kann dies unterstützt werden, indem staatliche Massnahmen der Drogenpolitik auf ihre stigmatisierende Wirkung geprüft werden. Es muss vermieden werden, dass präventive Kampagnen, Therapieangebote, Projekte zur Schadensminderung und besonders repressive Massnahmen, Sucht als einen moralischen Makel darstellen. In der Praxis findet dieser Grundsatz bereits Anwendung, wie aus dem dritten Massnahmenpaket des Bundes zur Verminderung des Drogenproblems (MaPaDroIII) zu ersehen ist. Nun muss noch die Politik zur Kenntnis nehmen, dass die Entstigmatisierung der Sucht einen wichtigen Beitrag zur Drogenpolitik leisten kann. Rhetorische Äusserungen wie „Kampf den Drogen“ oder „Krieg gegen die Drogen“ mögen die militärische Entschlossenheit demonstrieren, aber einen Beitrag zur Lösung des Drogenproblems bieten sie nicht.

Suchtmittelkonsum im öffentlichen Raum

Dennoch darf nicht ignoriert werden, dass grosse Teile der Bevölkerung nicht mit dem Konsum oder den Folgen von Suchtmitteln konfrontiert werden wollen. Was für Alkohol gilt, muss auch für andere Suchtmittel gelten, die die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigen. Das Führen eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss ist strikt zu ahnden. Hierfür müssen präzise Tests entwickelt werden, die feststellen können, ob eine Person akut unter Drogeneinfluss steht. Der Konsum von den heutzutage sogenannten weichen Drogen soll hierbei in der Öffentlichkeit unter den gleichen Auflagen möglich sein wie der von Alkohol oder Zigaretten, der öffentliche Konsum aller anderen psychotropen Substanzen mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Zusammenfassung

Die oben dargelegte Drogenpolitik verfolgt zwei Hauptziele: Die Stärkung der Freiheit des einzelnen in Entscheidungen, die praktisch ausschliesslich für diese Person Konsequenzen haben und die Reduktion der Kriminalität. Wir sind der Meinung, dass mündige Personen selber entscheiden sollten, welche Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Wir sehen die Gefahren einzelner Substanzen, wollen aber die staatlichen Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Einzelnen möglichst klein halten. Deswegen sollen nur die gefährlichsten Drogen unzugänglich sein. Da wir aber auch von der ärztlich kontrollierten Abgabe dieser Drogen zu Therapiezwecken überzeugt sind, ist es naheliegend diese als verschreibungspflichtige Substanzen einzustufen. Die Kriminalität rund um Drogen hat zwei Seiten: Die Beschaffungskriminalität der Drogensüchtigen und Handel durch die organisierte Kriminalität. Mit der Teillegalisierung entziehen wir beidem die Grundlage. Schwerstabhängige können sich gegen ein Rezept ihre Drogen zu einem fairen Preis in der Apotheke besorgen, ohne dafür stehlen, rauben oder dealen zu müssen. Die organisierte Kriminalität wird das Interesse am Drogengeschäft verlieren, wenn sich nur noch wenig Geld verdienen lässt. Beides macht unsere Strassen sicherer uns spart Strafverfolgungs- und Gerichts- und Gefängniskosten. Wir wollen aber auch nicht ausser Acht lassen, dass Drogen für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind und diesen daher den Zugang verwehren. Wenngleich der Jugendschutz im Alkoholverkauf nicht perfekt ist, so ist er unseres Erachtens nach das bessere Mittel als die Prohibition.

Einzelnachweise

Simone Ledermann, lic. rer. soc./ Prof. Dr. Fritz Sager (2006): Die Drogenpolitik der Schweiz (MaPaDro III), Bern: Bundesamt für Gesundheit (BAG). Online: http://www.bag.admin.ch/shop/00035/00204/index.html?lang=de

Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (2006): Von der Politik der illegalen Drogen zur Politik der psychoaktiven Substanzen, Bern: Verlag Hans Huber.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 # Suchtmittelpolitik
2 ## Präambel
3 Heute sind viele psychoaktive Substanzen verboten, was dazu
4 führt, dass harmlose Freizeitkiffer kriminalisiert werden,
5 Justiz und Polizei mit Drogendelikten beschäftigt sind, und
6 die organisierte Kriminalität Milliarden umsetzt. Eine
7 vernünftige Drogenpolitik muss bei den vier Pfeilern
8 Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression auf
9 Verhältnismässigkeit achten. In der aktuellen Politik werden
10 die Möglichkeiten einer liberalen Regelung nicht
11 ausgeschöpft. Dieser Zustand ist unserer Meinung nach
12 unhaltbar. Deshalb fordern wir eine liberalere Drogenpolitik
13 mit dem Ziel die Freiheit zu erhöhen und die Kriminalität zu
14 senken ohne eine Zunahme der Schwerstabhängigen oder des
15 Drogenkonsums Jugendlicher zu bewirken.
16 ## Inhaltliche Darlegung
17 Die vier Säulen der Drogenpolitik, Prävention, Therapie,
18 Schadensminderung und Repression, sind in einer liberalen
19 Gesellschaft nur verhältnismässig, wenn sie den
20 gesellschaftlichen Wandel reflektieren. Im folgenden
21 versuchen wir Vorschläge in drei Aspekten von Drogenpolitik
22 zu unterbreiten, um diesem gesellschaftlichen Wandel
23 Rechnung zu tragen.
24 ## Typisierung nach Härtegrad
25 Die Vorstellung, dass sich Suchtmittel kategorisch in
26 gesellschaftlich akzeptierte Konsumgüter und geächtete
27 Drogen einteilen lassen, ist veraltet. Die Legalität
28 verschiedener Suchtmittel hat nur noch wenig mit der
29 gesellschaftlichen Realität bezüglich Suchtpotenzial,
30 direkter und indirekter Gesundheitsgefährdung und
31 tatsächlichem Konsum zu tun. Eine differenzierte Typisierung
32 von Suchtmittels mit entsprechender Regelung ist notwendig.
33 ### Weiche Drogen
34 Der Besitz und Privatkonsum, sowie der Anbau und die
35 Herstellung zum Eigengebrauch, weicher Drogen, insbesondere
36 von Marihuana, soll legalisiert werden. Einfuhr,
37 gewerbsmässiger Anbau, Herstellung und Handel sollen durch
38 Gesetze reglementiert werden, wie dies Heute bereits bei
39 Alkohol der Fall ist. Dabei soll insbesondere dem
40 Jugendschutz Rechnung getragen werden.
41 ### Partydrogen und halluzinogene Drogen
42 Partydrogen und halluzinogene Drogen mit möglichst geringen
43 Gesundheitsrisiken sollen an entsprechenden Anlässen, die
44 nur Erwachsenen zugänglich sind, verkauft und konsumiert
45 werden dürfen. Dazu sollen Regeln für den sicheren Genuss
46 dieser Substanzen erlassen werden, die beispielsweise die
47 Anwesenheit eines Arztes vorschreiben können. Einfuhr,
48 Produktion und Handel mit diesen Substanzen soll
49 lizenzierten und staatlich kontrollierten Unternehmen
50 vorbehalten bleiben.
51 ### Harte Drogen
52 Harte Drogen wie Kokain und Heroin sollen als
53 verschreibungspflichtige Substanzen behandelt werden, und
54 nur gegen Rezept an Süchtige abgegeben werden. Die
55 kontrollierte Drogenabgabe dient primär der
56 Schadensminderung, weil eine Gesundheitsgefährdung durch
57 illegal beschaffte Suchtmittel, die vergleichbar mit
58 gefälschten Medikamenten keinerlei Qualitätsgarantien haben,
59 gemindert wird. Die Gesundheit von Suchtmittelabhängigen ist
60 ein Rechtsgut, das bei der Verhältnismässigkeitsprüfung von
61 Repression bisher vernachlässigt wurde. Auch nicht vergessen
62 werden dürfen die Gesundheitskosten, die durch Behandlungen
63 infolge der Einnahme verschmutzter Suchtmittel entstehen.
64 ### Andere Süchte
65 Andere Süchte, beispielsweise nach Video- oder
66 Glücksspielen, dem surfen im Internet oder anderen
67 psychoaktiven Substanzen, die kein direktes körperliches
68 Gefährdungspotential haben, sollen im Rahmen von Präventiv-
69 und Schadenbegrenzungskampagnen angegangen werden. Verbote
70 und andere Repressionsmassnahmen sind aber abzulehnen.
71 ## Freie Entscheidungen gegen die Sucht
72 Eine liberale Gesellschaft versucht so weit wie möglich
73 Mechanismen der individuellen Entscheidungsfindung zur
74 Reglementierung von gesellschaftlich unerwünschten
75 Handlungen einzusetzen. Ein Individuum soll sich unter
76 gesellschaftlichen Rahmenbedingungen freiwillig zu einen
77 konformen Verhalten entscheiden. Der Mensch soll nicht das
78 Gefühl haben durch Zwänge und Verbote gelenkt zu sein. Viel
79 mehr sollen Entscheidungen auf Grund von individuellen
80 Kosten-Nutzen Überlegungen getroffen werden. Gerade in der
81 Drogentherapie ist die bewusste Entscheidung des Süchtigen
82 aufzuhören sehr viel effektiver als ein Zwang zu Abstinenz.
83 Insofern müssen die Faktoren gestärkt werden, die einem
84 Individuum zum freiwilligen Entscheid gegen den Konsum von
85 Suchtmitteln verhelfen. Im Folgenden zeigen wir
86 gesellschaftliche Mechanismen zur Stärkung individueller
87 Entscheidungskompetenzen auf, die zu einem freiwilligen
88 Verzicht auf Suchtmittel beitragen.
89 ### Zerschlagung des Wirkungskreises
90 Drogensucht-Kriminalität
91 Jede Sucht ist eine selbst verstärkende Rückkopplung, das
92 heisst die Suchthandlung führt direkt oder indirekt zu einer
93 Verstärkung des Bedürfnisses diese Handlung zu wiederholen.
94 Bei Drogensucht ist der Teufelskreis im Zusammenhang mit
95 Kriminalität besonders verheerend. Drogensucht und
96 Kriminalität bedingen sich gegenseitig. Aus Drogensucht
97 entsteht Kriminalität und aus Kriminalität entsteht
98 Drogensucht. Diese ausweglose Situation ist eine
99 entscheidendes Problem beim Versuch von Süchtigen sich gegen
100 Drogen zu entscheiden. Die Legalisierung von Suchtmitteln
101 unter Rahmenbedingungen kann diesen Wirkungskreis
102 zerschlagen.
103 ### Austrocknung des Drogensumpfes
104 Der Zusammenhang von Drogensucht und Kriminalität ist nicht
105 nur individuell zu betrachten, sondern auch was organisierte
106 Kriminalität betrifft. Die Illegalität von Suchtmitteln
107 macht es dem Organisierten Verbrechen erst möglich daraus
108 ein kriminelles Handelsgut zu machen. Sie profitieren von
109 Illegalitätsrenten, die vergleichbar mit Monopolrenten dem
110 Inhaber einer strukturellen Marktposition erhebliche Profite
111 garantieren. Ein historisches Beispiel ist die Prohibition
112 in den USA der 20er Jahre, wo das Verbot des Alkoholkonsums
113 einem gewissen Al Capone zu Millionen und einem
114 zweifelhaften Weltruhm verholfen hat. Dieser Effekt der
115 Illegalitätsrente, die es der Organisierte Kriminalität
116 gleichsam ökonomischen Akteuren ermöglicht einen eigenen
117 Markt zu schaffen und zu besetzten, hat für das Individuum
118 furchtbare Folgen. Nicht um sonst spricht mach von
119 „abhängigen“ Kunden als den sichersten Kunden. Die
120 Organisierte Kriminalität nützt ihre Marktposition aus, um
121 den Abhängigen eine Entscheidung gegen die Droge zu
122 verwehren. Die Legalisierung von Suchtmitteln und der Aufbau
123 eines staatlich reglementierten Marktes bringt die
124 Illegalitätsrente zum verschwinden. Ökonomisch, und die
125 Organisierte Kriminalität ist in dieser Hinsicht ein
126 ökonomisch orientierter Akteur, macht Drogenkriminalität
127 keinen Sinn.
128 ### Liberalisierung durch reglementierten Markt
129 Es stellt sich die Frage, wie der Staat den Umgang mit
130 Suchtmitteln organisieren soll, wenn grundsätzlich von einem
131 legalen Konsum ausgegangen werden soll. Sicher ist die
132 absolute Legalisierung keine Option. Den Umgang mit weichen
133 Drogen marktwirtschaftlich zu regeln ist heikel, da ein
134 Marktversagen droht. Es müssen also strikte
135 Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierbei geht es vor
136 allem um die staatliche Kontrolle des Marktes, was für
137 Qualität und Transparenz sorgen soll. Der staatlich
138 regulierte Suchtmittelverkauf muss die Qualität im Sinne
139 einer Gesundheitsgefährdung sicher stellen. Vergleichbar mit
140 dem Verkauf von Tabak und Alkohol müssen Standards zu
141 Produktion und Verkauf definiert werden. Hierbei darf der
142 Jugendschutz nicht vergessen werden. Was die Transparenz
143 betrifft, müssen dem Konsumenten die Kosten und Konsequenzen
144 unübersehbar aufgezeigt werden. Gut informiert zu sein ist
145 die Grundlage für eine frei und vernünftige Entscheidung und
146 das ist das Ziel einer effektiven Drogenprävention. Deshalb
147 schliessen sich Drogenprävention und eine staatlich
148 regulierte Suchtmittelmarkt nicht gegenseitig aus. Für harte
149 Drogen ist eine staatlich organisierte Drogenabgabe
150 vorzuziehen. Wie bei verschreibungspflichtigen Substanzen
151 muss die Abgabe ärztlich kontrolliert sein.
152 ### Schadensminderung durch Entstigmatisierung
153 Die moralische Gleichsetzung von weichen und harten Drogen
154 hat zur Folge, dass es unmöglich ist für spezifische
155 Suchtprobleme je nach Situation Lösungen zu finden. Zu oft
156 kommt die Forderung nach der vollen Härte des Gesetzes mit
157 dem Aufruf den Anfängen zu wehren. Es mag der politischen
158 Profilierung dienen auf „Law and Order“ zu pochen, doch ist
159 es nicht Lösungsorientiert. Viel mehr hat es eine
160 Stigmatisierung zur Folge, die die individuelle
161 Suchtproblematik noch verstärkt. Die gesellschaftliche
162 Ächtung eines Konsumenten weicher Drogen beschleunigt die
163 Abwärtsspirale in die Sucht und vergrössert die Gefahr zu
164 harten Drogen zu greifen. Eine Entstigmatisierung der Sucht
165 und das Verständnis, dass es sich dabei um eine Krankheit
166 handelt, wirken schadensmindernd und erhöhen die Chance für
167 eine Therapie.
168 ### Sucht ist eine Krankheit, kein moralischer Makel
169 Die Entstigmatisierung der Sucht ist in erster Linie keine
170 politische sondern eine gesellschaftliches Forderung.
171 Politisch kann dies unterstützt werden, indem staatliche
172 Massnahmen der Drogenpolitik auf ihre stigmatisierende
173 Wirkung geprüft werden. Es muss vermieden werden, dass
174 präventive Kampagnen, Therapieangebote, Projekte zur
175 Schadensminderung und besonders repressive Massnahmen, Sucht
176 als einen moralischen Makel darstellen. In der Praxis findet
177 dieser Grundsatz bereits Anwendung, wie aus dem dritten
178 Massnahmenpaket des Bundes zur Verminderung des
179 Drogenproblems (MaPaDroIII) zu ersehen ist. Nun muss noch
180 die Politik zur Kenntnis nehmen, dass die Entstigmatisierung
181 der Sucht einen wichtigen Beitrag zur Drogenpolitik leisten
182 kann. Rhetorische Äusserungen wie „Kampf den Drogen“ oder
183 „Krieg gegen die Drogen“ mögen die militärische
184 Entschlossenheit demonstrieren, aber einen Beitrag zur
185 Lösung des Drogenproblems bieten sie nicht.
186 ### Suchtmittelkonsum im öffentlichen Raum
187 Dennoch darf nicht ignoriert werden, dass grosse Teile der
188 Bevölkerung nicht mit dem Konsum oder den Folgen von
189 Suchtmitteln konfrontiert werden wollen. Was für Alkohol
190 gilt, muss auch für andere Suchtmittel gelten, die die
191 kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigen. Das Führen eines
192 Fahrzeuges unter Drogeneinfluss ist strikt zu ahnden.
193 Hierfür müssen präzise Tests entwickelt werden, die
194 feststellen können, ob eine Person akut unter Drogeneinfluss
195 steht. Der Konsum von den heutzutage sogenannten weichen
196 Drogen soll hierbei in der Öffentlichkeit unter den gleichen
197 Auflagen möglich sein wie der von Alkohol oder Zigaretten,
198 der öffentliche Konsum aller anderen psychotropen Substanzen
199 mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
200 ## Zusammenfassung
201 Die oben dargelegte Drogenpolitik verfolgt zwei Hauptziele:
202 Die Stärkung der Freiheit des einzelnen in Entscheidungen,
203 die praktisch ausschliesslich für diese Person Konsequenzen
204 haben und die Reduktion der Kriminalität. Wir sind der
205 Meinung, dass mündige Personen selber entscheiden sollten,
206 welche Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Wir sehen die
207 Gefahren einzelner Substanzen, wollen aber die staatlichen
208 Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Einzelnen möglichst
209 klein halten. Deswegen sollen nur die gefährlichsten Drogen
210 unzugänglich sein. Da wir aber auch von der ärztlich
211 kontrollierten Abgabe dieser Drogen zu Therapiezwecken
212 überzeugt sind, ist es naheliegend diese als
213 verschreibungspflichtige Substanzen einzustufen. Die
214 Kriminalität rund um Drogen hat zwei Seiten: Die
215 Beschaffungskriminalität der Drogensüchtigen und Handel
216 durch die organisierte Kriminalität. Mit der
217 Teillegalisierung entziehen wir beidem die Grundlage.
218 Schwerstabhängige können sich gegen ein Rezept ihre Drogen
219 zu einem fairen Preis in der Apotheke besorgen, ohne dafür
220 stehlen, rauben oder dealen zu müssen. Die organisierte
221 Kriminalität wird das Interesse am Drogengeschäft verlieren,
222 wenn sich nur noch wenig Geld verdienen lässt. Beides macht
223 unsere Strassen sicherer uns spart Strafverfolgungs- und
224 Gerichts- und Gefängniskosten. Wir wollen aber auch nicht
225 ausser Acht lassen, dass Drogen für Kinder und Jugendliche
226 ungeeignet sind und diesen daher den Zugang verwehren.
227 Wenngleich der Jugendschutz im Alkoholverkauf nicht perfekt
228 ist, so ist er unseres Erachtens nach das bessere Mittel als
229 die Prohibition.
230 ## Einzelnachweise
231 Simone Ledermann, lic. rer. soc./ Prof. Dr. Fritz Sager
232 (2006): Die Drogenpolitik der Schweiz (MaPaDro III), Bern:
233 Bundesamt für Gesundheit (BAG). Online:
234 http://www.bag.admin.ch/shop/00035/00204/index.html?lang=de
235
236 Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (2006): Von der
237 Politik der illegalen Drogen zur Politik der psychoaktiven
238 Substanzen, Bern: Verlag Hans Huber.

Vorschlag

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